Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner April-Sitzung die Planentwürfe des Bebauungsplans Nr. 177 „Gewerbegebiet Brucklach – Bauabschnitt 1 Nord“ und der 41. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Brucklach“ für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung der Öffentlichkeit gebilligt. Ziel der Planung ist laut Stadtverwaltung die Entwicklung eines Gewerbegebietes. Der Planungsbereich liegt nordöstlich des Umspannwerkes in Pang an der Miesbacher Straße.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt vom Freitag, 24. Juli, bis einschließlich Freitag, 4. September. Die genannten Planentwürfe, die Begründungen mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind währenddessen auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar unter https://www.rosenheim.de/
stadt-buerger/planen-und-
bauen/bebauungsplaene/
oeffentlichkeitsbeteiligung.html und https://www. rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/oeffentlichkeitsbeteiligung.html. Ergänzend wird vom 24. Juli bis 4. September eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, durchgeführt. Das Foyer ist zugänglich von Montag bis Donnerstag zwischen 7 und 17 Uhr sowie Freitag zwischen 7 und 12 Uhr.
Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter zu anderen Personen ist zu achten. Im genannten Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen zu den Planentwürfen vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031/ 3651641 gebeten.