„Talentfreier“ Ganove erneut vor Gericht

von Redaktion

Diebstähle aus Autos und im Bekleidungshaus – Mehrfach vorbestrafter Rosenheimer (27) muss wieder ins Gefängnis

Rosenheim – Selbst der Staatsanwalt sprach ihm während der Verhandlung jegliches Talent als Dieb ab: Weil er Geld und Wertgegenstände aus mehreren Fahrzeugen gestohlen hatte und in einem Rosenheimer Bekleidungsgeschäft Waren mitgehen ließ, musste sich jetzt ein Rosenheimer vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten.

Aus der Justizvollzugsanstalt Bernau vorgeführt wurde der 27-jährige Rosenheimer, der seit drei Jahren arbeitslos ist und dabei in den vergangenen zehn Jahren bereits elfmal vom Strafrichter verurteilt worden war. Unter anderem hatte er sich in seiner „Laufbahn“ beim Diebstahl einer Leberkässemmel erwischen lassen sowie als er die Fahrerkabine eines Lkw plünderte.

Dieses Mal war es eine Serie von Diebstählen aus Pkws im Stadtgebiet Rosenheim, weshalb sich der Mann jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten musste. Die Autos waren entweder offen gelassen worden oder leicht zu öffnen gewesen. Aufgefallen war der gelernte Verfahrensmechaniker einer Polizeistreife, als er bei einigen Autos überprüft hatte, ob diese vielleicht unabgeschlossen zurückgelassen worden waren.

Aus einem der Fahrzeuge, die er öffnen konnte, entwendete er genau einen Euro. Seine Fingerabdrücke wiesen ihn als Täter aus. Mehr Erfolg hatte er bei einem Porsche, aus dem er etwa 1000 Euro stehlen konnte.

Bei der Polizei verplappert

Das Durchwühlen und Entwenden einer Geldbörse konnte man ihm nachweisen weil er sich bei der Polizei verplapperte. Lediglich der Tatort war ihm vorgeworfen worden. Er erklärte dagegen, dass er aus einem solchen Fahrzeugtyp noch nie etwas entwendet habe. Eine einwandfreie Überführung durch sogenanntes „Täterwissen“.

Schließlich zog er sich in einem Rosenheimer Bekleidungshaus in der Umkleidekabine drei teuere Marken-Shirts übereinander an, was den Mitarbeiterinnen sofort auffiel, weil er „von Anfang an zugedröhnt durch die Abteilungen wankte“.

Die alarmierte Polizei traf ihn kurz danach zuhause an. Mit einem der gestohlenen Shirts bekleidet, die anderen ordentlich im Kleiderschrank seiner Wohnung verwahrt. Weil es nicht viel zu bestreiten gab, war der Rosenheimer im Großen und Ganzen geständig. Die näheren Umstände wurden darüber hinaus durch eine Vielzahl von Zeugen bestätigt.

Was ansonsten gegen ihn ins Feld zu führen war, erläuterte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Nicht nur, dass der Angeklagte derart häufig vorbestraft war. Darüber hinaus befand er sich zur Tatzeit in zweifach offener Bewährung. So käme nur eine deutliche Haftstrafe in Frage.

Ratschlag des Staatsanwaltes

Die Verurteilung aus dem vergangenen Dezember sei mit einzubeziehen, sodass er in der Summe eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragte. Überdies erklärte er dem Angeklagten mit einem Augenzwinkern, dass der „so gar kein Talent für Straftaten“ habe und schon deshalb damit aufhören solle.

Recht kurz infolge dessen auch der Schlussvortrag der Verteidigerin Rechtsanwältin Gabriele Sachse. Sie betonte, dass der Diebstahl von 1000 Euro inzwischen rückerstattet worden sei. Deshalb sei eine Haftstrafe von zwei Jahren völlig hinreichend.

Angesichts der Beweislage verhängte das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler gegen den 27-Jährigen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Zwischenzeitig hat er bereits vier Monate aus der Vorverurteilung verbüßt.Theo Auer

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