Rosenheim – Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 5. Februar den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bahngelände Nord“ Baufelder vier West, fünf und sechs gebilligt und für die Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung freigegeben.
Der Geltungsbereich umfasst die westlichen drei Teilflächen IVb, V und VI zwischen dem Digitalen Gründerzentrum im Osten, der Münchener Straße im Norden, der Eduard-Rüber-Straße im Süden und dem Brückenberg im Westen.
Begründung mit Umweltbericht
Die öffentliche Auslegung wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt, wie die Rosenheimer Stadtverwaltung jetzt mitteilte. Der Planentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter https://www.rosenheim.de unter der Rubrik „Stadt & Bürger“ einsehbar. Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 28 vom 21. Juli der Stadt Rosenheim ist dort ebenfalls online veröffentlicht.
Einsicht ohne Voranmeldung
Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit von kommenden Montag, 3. August, bis einschließlich Freitag, 4. September, im Foyer des Rosenheimer Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr, Freitag von 7 bis 12 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter Telefon 08031/3651641 gebeten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Besuch des Rathauses aufgrund der Corona-Verordnungen verpflichtend. Zudem bittet die Stadtverwaltung Rathausbesucher dringend, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.