Stadtrat

Veränderungssperre ist geplant

Rosenheim Der Rosenheimer Stadtrat hat festgelegt, den Bebauungsplan „Schönau“ aufzustellen. Für den Geltungsbereich des Plans beschloss der Rat eine Veränderungssperre. Diese endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Veränderungssperre kann

Montag, 10. August 2026

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