Zum Artikel „Busfahrer verweigert Hilfe“, erschienen im Lokalteil:
Nicht zu fassen, welch immer unverschämtere Blüten das menschenverachtende Gebaren der Firma Kroiss treibt! Das Rowdytum etlicher Fahrer wird auch noch von der Geschäftsführung mit abstrusesten Begründungen gedeckt. Da stürzen Fahrgäste im Bus, weil der schon losdonnert, bevor jeder sitzt. Da landet jemand schwer verletzt auf der Intensivstation, weil viel zu schnell gefahren und folgerichtig ein Auffahrunfall verursacht wird. Da machen sehbeeinträchtigte Passagiere unfreiwillige „Stadtrundfahrten“, weil ihnen wieder mal nicht ihre Ausstiegshaltestelle angekündigt wurde.
Das sind nur wenige der mir persönlich bekannten Fälle. Zur Krönung wird nun einer Rollstuhlfahrerin der barrierefreie Einstieg mit Rampe verwehrt. Geht es noch? Der betroffenen Dame kann ich nur dringend raten, wegen Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Grundrechte auf selbstbestimmte Mobilität zu klagen. Sie auf die Unterstützung durch andere Fahrgäste zu verweisen, ist diskriminierend – so übrigens ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Unnötig zu erwähnen, dass zudem Mitreisende zu einer solchen Dienstleistung weder verpflichtet noch oft in der Lage sind. Elf Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention muss sich das niemand mehr bieten lassen. Geschädigt wird nebenbei der Ruf derjenigen Busfahrer und Busfahrerinnen, die sich höflich und korrekt um ihre Fahrgäste bemühen.
Übrigens wird nicht einmal mehr jedes Stadtviertel angefahren. Trost nur, dass wir Menschen mit Behinderungen zwar so unser Leben nicht mehr vernünftig regeln können, aber auf diese Weise wenigstens vor fahrlässigen Körperverletzungen geschützt sind.
Wann endlich wird die Stadt Rosenheim begreifen, dass ÖPNV eine öffentliche Aufgabe ist und nicht in dermaßen verantwortungslose Hände gehört?
Dr. Eva-Maria Glofke-Schulz
Dr. Kurt Schulz
Rosenheim