Rosenheim – Der Planentwurf zur ersten Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nummer 149 „Bahngelände Nord“ Teil IVb, V, VI – Baufeld 4 West, 5 und 6, der bereits in der Zeit von Montag, 3. August, bis einschließlich Freitag, 4. September, öffentlich zur Einsichtnahme auslag, wurde geändert. Das Plangebiet liegt zwischen der Münchener Straße im Norden, der Eduard-Rüber-Straße im Süden, dem Brückenberg im Westen und dem Digitalen Gründerzentrum im Osten.
Die erneute öffentliche Auslegung wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar.
Ergänzend liegen die Unterlagen in der Zeit von Freitag, 18. September, bis einschließlich Freitag, 2. Oktober, im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und Freitag von 7 bis 12 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Die Abgabe der Stellungnahmen wird auf die geänderten Planinhalte beschränkt. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08031/3651641 gebeten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu achten.