Bürgerversammlungen in der Stadt Rosenheim

von Redaktion

Anliegen, Anfragen und Anträge müssen eine Woche vorher schriftlich eingereicht werden

Rosenheim – Aufgrund der Infektionsschutzregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können die Bürgerversammlungen der Stadt Rosenheim nicht wie gewohnt in den einzelnen Stadtteilen durchgeführt werden. Die Versammlungen finden jeweils um 19 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum statt. Die Versammlung für den Stadtbereich Süd (Fürstätt, Alt-Fürstätt, Unterfürstätt, Am Gries, Endorferau, Oberwöhr, Aisingerwies, Kastenau, Kaltwies, Kaltmühl, Happing, Aisinger Landstraße, Heilig Blut, Hohenofen, Aising, Pang, Schwaig und Westerndorf am Wasen) findet am Donnerstag, 1. Oktober, statt. Die Versammlung für den Stadtbereich Nord (Westerndorf St. Peter, Wernhardsberg, Langenpfunzen, Egarten, Mitterfeld, Wehrfleck, Erlenau, Stadtmitte und Küpferling) ist am Dienstag, 6. Oktober.

Oberbürgermeister Andreas März informiert zu Beginn über wichtige, die jeweiligen Stadtbereiche betreffende Themen. Im Anschluss daran beantwortet er Fragen der Bürger. Zudem wird in den Versammlungen eine Broschüre mit allgemeinen Informationen verteilt.

Anliegen, Anfragen und Anträge sind mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen und werden in der jeweiligen Bürgerversammlung behandelt.

Die Teilnehmer werden gebeten, die strengen Hygiene-Auflagen im Kultur- und Kongresszentrum zu beachten. Während der gesamten Veranstaltung muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die üblichen Abstandsregeln und Anweisungen des Personals müssen beachtet werden.

Die Stadt bittet zudem um Verständnis, dass zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen Namen und Kontaktmöglichkeit der Teilnehmer erhoben werden müssen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Einlass und die Registrierung beginnen um 18.15 Uhr.

Personen, die in den 14 Tagen vor der Bürgerversammlung Kontakt zu Covid-19-Fällen hatten, entsprechende Symptome aufweisen oder unter Quarantäne stehen, können an der Bürgerversammlung nicht teilnehmen.

Auf der Homepage der Stadt sind die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema „Bürgerversammlungen“ zu finden. Die Stadt weist besonders darauf hin, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren ein Rede- und Antragsrecht haben. Vereine, Verbände etc. besitzen dieses höchstpersönliche Recht nicht.

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