Wenn Corona in Vergessenheit gerät

von Redaktion

Polizei und Ordnungsamt haben am Wochenende zahlreiche Verstöße festgestellt

Rosenheim – Falsch ausgefüllte Gästelisten, kein Mindestabstand und fehlende Mundbedeckungen: Die Rosenheimer Polizei und das Ordnungsamt haben am Wochenende überprüft, ob in Kneipen, Restaurants und Shisha-Bars die Corona-Regeln eingehalten wurden. Verstöße gab es einige.

Betreiber muss
mit Anzeige rechnen

Die Musik ist laut, die Stimmung ausgelassen. In dem mexikanischen Restaurant in der Schmettererstraße ist viel los. Einige Gäste sitzen im vorderen Bereich des Lokals, ein Großteil steht an der Bar. Es wird getrunken, gegessen und gelacht. Das Coronavirus scheint vergessen. Bis zu dem Moment, als kurz vor 23 Uhr eine Streife der Rosenheimer Polizei durch die Tür kommt. Unter ihnen: Hauptkommissar Robert Maurer. Er schaut sich um, schüttelt den Kopf und folgt seinen Kollegen in den hinteren Bereich des Lokals.

Hier stellen sie die Verantwortliche zur Rede, weisen sie auf die zahlreichen Verstöße hin. Die junge Frau nickt, scheint sofort zu wissen, dass nicht alles richtig läuft. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes macht sich Notizen, schaut sich dabei immer wieder im Lokal um und bespricht sich mit den Polizisten. Später wird in ihren Berichten stehen, dass die Mindestabstände nicht eingehalten wurden. Dass an der Bar – trotz eines ausdrücklichen Verbotes – Getränke über den Tresen gereicht wurden. Aber auch, dass zahlreiche Menschen in kleinen Gruppen zusammenstanden, ohne dabei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und das, obwohl dieser in der Gastronomie Vorschrift ist, solange man nicht an seinem Tisch sitzt. Die Polizisten lassen den Bereich an der Theke räumen, erstatten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. „Wir wollen keine Spielverderber sein, aber es gibt einfach Grenzen“, sagt Maurer.

Über Funk informiert er seine Kollegen über die Kontrolle, lässt sich einen kurzen Zwischenstand über die laufende Aktion geben und erfährt von einer ähnlichen Situation in einer Shisha-Bar in der Adlzreiterstraße. Auch hier hat es etliche Verstöße gegeben. Die Mindestabstände wurden nicht eingehalten, eine Gästeliste gab es nicht.

Ein grober Fehler, der den Betreiber im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro kosten kann. Denn das bayerische Kabinett hat in der vergangenen Woche striktere Corona-Regeln beschlossen. Wer in einem Restaurant also in Zukunft einen falschen Namen in die Gästeliste einträgt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Wirte werden zudem aufgefordert, die Plausibilität der Angaben ihrer Gäste zu kontrollieren.

Weil die Regeln neu und noch nicht allen Betreibern bekannt waren, sprechen die Polizisten hier lediglich Verwarnungen aus. Bei anderen Verstößen greifen sie härter durch. Auch bei solchen, die nichts mit den Corona-Auflagen zu tun hatten. So beispielsweise in einer Shisha-Bar in der Münchener Straße. Hier schlägt den Beamten dichter Rauch entgegen. Die Betreiber solcher Lokale sind deshalb verpflichtet, Warngeräte anzubringen, auf denen Besucher den Kohlenmonoxid-Wert ablesen können. Der Grenzwert für Shisha-Einrichtungen beträgt 30. Ist ein Wert von 50 erreicht, schlägt das Gerät Alarm und der Betreiber muss die Gäste evakuieren und das Lokal gut durchlüften. Weil den Betreiber der Shisha-Bar in der Münchener Straße aber das „Piepsen des Warngerätes störte“, nahm er kurzerhand die Batterien raus. Für Robert Maurer ein Unding: „Das grenzt schon fast an Körperverletzung“, sagt er.

40 Polizisten an
Kontrolle beteiligt

Es war wohl einer der gröbsten Verstöße an diesem Abend. Ein positives Fazit zieht der Polizeihauptkommissar trotzdem. „Viele Gäste und Lokal-Betreiber haben sich an die Hygienevorschriften gehalten“, sagt er. Lediglich in drei Lokalen habe es „erhebliche Verstöße“ gegeben.

Insgesamt haben an der Aktion 40 Polizisten und fünf Mitarbeiter des Ordnungsamts teilgenommen. Kontrolliert wurden fünf Shisha-Lokale, 13 Bars und 14 Restaurants. „Die Kontrollen sind wichtig, damit die Leute auch wissen, dass sie sich an die Regeln halten müssen“, ist Maurer überzeugt. Nur so sei es möglich, die Corona-Krise in den Griff zu bekommen.

Wichtigste Regeln auf einen Blick

• Alle Wirte müssen eine Gästeliste führen, mit Namen, Telefonnummern und dem Zeitraum des Besuchs.

• In geschlossenen Räumen muss die Bedienung am Tisch erfolgen.

• In geschlossenen Räumen ist nur Hintergrundmusik zulässig.

• In Schankwirtschaften muss sich jede Person einzeln registrieren.

• Gäste, die nicht zusammengehören, müssen auf den Mindesabstand achten.

• Gäste müssen in allen Bereichen außer am Tisch eine Maske tragen.

• In Bars und Kneipen gilt ein Tanzverbot.

• Die Gäste dürfen nicht am Tresen stehen, ein Thekenverkauf ist nicht zulässig.

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