Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. September beschlossen, die geltende Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 187 „Eichfeldstraße Süd“ zu verlängern. Ziel der Planung ist es, die Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und den Siedlungsteilen Kaltmühl bzw. Kaltwies zu gewährleisten sowie die Flächen für einen bedarfsgerechten Straßenausbau zu sichern. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Veränderungssperre kann während der allgemeinen Öffnungszeiten – Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 12 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr – im Rathaus, Königstraße 24, im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Um Terminvereinbarung wird seitens der Stadtverwaltung gebeten. Ebenso kann die Veränderungssperre im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de auf den Seiten des Stadtplanungsamtes eingesehen werden.