Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen demnach in einen befristeten EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht werden. Durch den Umtausch ändern sich bestehende Fahrerlaubnisklassen nicht. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Austausch nach Angaben der Stadt Rosenheim gestaffelt. So sollen aktuell die Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, die noch ein Führerscheindokument von vor 1999 besitzen, dieses jetzt umtauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Für die Beantragung wenden sich Bürger des Stadtgebiets an die Fahrerlaubnisbehörde Westerndorfer Straße 88. Terminvereinbarung unter Telefon 08031/365-8443. Die Kosten belaufen sich auf 24 Euro.