Beamte der Rosenheimer Polizei kontrollierten am Mittwoch gegen 20.15 Uhr im Bereich der Rosenheimer Hochfellnstraße einen 36-jährigen Autofahrer aus Stephanskirchen. Der Mann gab laut Polizei an, dass er seinen Führerschein zu Hause vergessen hat und diesen daher im Moment nicht vorzeigen könne. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte nach „Befragung“ des Polizeicomputers allerdings fest, dass dem Stephanskirchner die Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2018 per richterlicher Einscheidung entzogen worden war. Die Fahrt war für den 36-Jährigen vor Ort beendet, die Polizeibeamten leiteten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die Ermittler der Rosenheimer Polizei prüfen nun, ob der Stephanskirchner seit seines Führerscheinentzugs 2018 bereits mehrfach im Straßenverkehr teilgenommen hat.