Stadtrat

Veränderungssperre für Eichfeldstraße

von Redaktion

Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. Oktober die Erweiterung des Geltungsbereichs zum Bebauungsplan 172 sowie zur 44. Flächennutzungsplanänderung „Eichfeldstraße Happing“ gebilligt. Außerdem wurde eine Veränderungssperre für den Bereich „Eichfeldstraße Happing – Teil Ost“ erlassen. Ziel der Planung ist, ein Zusammenwachsen des Dorfgebietes mit den nördlich gelegenen Freizeit- und Sportflächen zu verhindern. Dabei sollen die landwirtschaftlichen Flächen nördlich der bestehenden, privilegierten Betriebsgebäude von Bebauung freigehalten werden. Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragrafen 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Unterlagen können von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Stadtplanungsamt oder unter www.rosenheim.de eingesehen werden.

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