Stadtverwaltung
Verordnung statt Verfügung
Mit Inkrafttreten der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 2. November werden weitgehend die Regelungen, die die Stadt Rosenheim mit Allgemeinverfügung vom 30. Oktober erlassen hat, durch die staatliche Verordnung ersetzt. Das teilte die Stadtverwaltung jetzt mit. So sind beispi