Mit Inkrafttreten der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 2. November werden weitgehend die Regelungen, die die Stadt Rosenheim mit Allgemeinverfügung vom 30. Oktober erlassen hat, durch die staatliche Verordnung ersetzt. Das teilte die Stadtverwaltung jetzt mit. So sind beispielsweise die Beschränkungen in der Gastronomie jetzt über die bayernweite Verordnung geregelt. Über die Allgemeinverfügung bestehen bleiben allerdings Vorgaben wie beispielsweise das Alkoholverbot sowie die Maskenpflicht an Orten wie der Fußgängerzone und Grünanlagen der Stadt. Nähere Infos unter www.rosenheim.de.