Keine Strafe wegen Corona-Demo

von Redaktion

Rosenheimer Amtsgericht stellt Verfahren gegen Veranstalterin Pia Mayer ein

Rosenheim – 50 Teilnehmer waren erlaubt, am Ende tummelten sich hunderte Menschen auf dem Max-Josefs-Platz. Im Mai war in Rosenheim, wie berichtet, eine Grundrechts-Demonstration aus dem Ruder gelaufen. Das Ordnungsamt hatte daraufhin gegen die Veranstalterin ein Bußgeld wegen Nichteinhaltung des Infektionsschutzgesetzes verhängt. Die wehrte sich – mit Erfolg.

Einspruch gegen
Bußgeldbescheid

Pia Mayer hört man die Erleichterung auch am Telefon an. Die 24-Jährige aus Raubling hatte im Mai, gemeinsam mit ihrem Freund Tobias Mitter, die Demonstration „Ein Zeichen für das Grundgesetz“ auf dem Max-Josefs-Platz veranstaltet. Weil bei der Demonstration aber gegen Corona-Auflagen verstoßen wurde, erstattete die Polizei Anzeige beim Ordnungsamt. Einige Tage später erhielt Mayer einen Bußgeldbescheid wegen Nichteinhaltung des Infektionsschutzgesetzes. „Ich sollte 528,50 Euro bezahlen, weil die Mindestabstände angeblich nicht eingehalten wurden.“ Verständnis dafür hatte Mayer nicht. Auch weil, so sagt sie, der Bußgeldbescheid den Verstoß nicht konkret darstellte. „Die Anschuldigung, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, stimmt nicht.“ So sei für die ursprünglich genehmigten 50 Demonstranten ein Bereich auf dem Max-Josefs-Platz mit Bodenmarkierungen und Pylonen gekennzeichnet worden. Außerdem seien sie und die Ordner während der Demonstration in ständigem Kontakt und Absprache mit der Polizei gewesen. „Die Polizei hat keinen Grund gesehen, diese Demonstration aufzulösen, deshalb habe ich diesen auch nicht gesehen.“ Die Demonstration sei „äußert friedlich“ gewesen und „alle Auflagen in Bezug auf die angemeldeten 50 Demonstranten wurden erfüllt“.

Weil Pia Mayer die Anschuldigung gegen Corona-Auflagen verstoßen zu haben, nicht auf sich sitzen lassen wollte, legte sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein – und erhielt vor einigen Tagen die Nachricht, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wurde.

Das bestätigte jetzt auch ein Sprecher des Rosenheimer Amtsgerichts: „Das Gericht hielt eine Strafe nicht für erforderlich.“ Hintergrund dieser Entscheidung sei, dass zu den Demonstrationsteilnehmern noch Passanten und Schaulustige hinzukamen. „Dieser Zustrom von Personen war mit ein Grund dafür, dass die Hygieneauflagen nicht vollständig durchgesetzt werden konnten“, so der Sprecher. Mayer könne das Verhalten von Passanten und Schaulustigen „nicht ohne Weiteres angelastet werden“. Eine Einstellung des Verfahrens hielt das Gericht deshalb für geboten.

Stadt hält an
Rechtsauffassung fest

Nicht allzu glücklich über diese Entscheidung dürfte die Stadt sein. Auf Anfrage hieß es: „Die Stadt nimmt die Entscheidung des Amtsgerichts zur Kenntnis, hält jedoch an ihrer Rechtsauffassung fest.“ Bereits im Mai hatte Pressesprecher Thomas Bugl erklärt, dass die Initiatorin gegen zwei Auflagen verstoßen hat, die zuvor im Koordinationsgespräch vereinbart worden waren. So seien weder die Anzahl der Teilnehmer noch der Mindestabstand eingehalten worden. Revision einlegen will die Stadt voraussichtlich trotzdem nicht.

Weitere Demos will Pia Mayer vorerst dennoch nicht organisieren. „Ich bin jetzt erst mal nur noch Teilnehmerin.“ Denn für die Einhaltung ihrer Grundrechte will sie sich auch weiterhin stark machen.

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