Auf der Jagd nach Corona-Sündern

von Redaktion

Bayernweite Kontrolle der Maskenpflicht – Rosenheimer Polizei zieht positives Fazit

Rosenheim – Bayernweit hat die Polizei am gestrigen Montag die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. In Rosenheim überprüften sechs Beamte die Fußgängerzone sowie das Aicherpark-Gelände. Verstöße gab es nur wenige.

Am Nepomukbrunnen ist viel los. Auf der einen Seite steht ein Ehepaar. Sie trinkt einen Kaffee aus dem Pappbecher, er zieht genüsslich an seiner Zigarette. Eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen beide nicht. Schräg gegenüber steht eine junge Frau. Sie bewundert den Weihnachtsbaum, wärmt ihre Hände an dem Becher mit dem Heißgetränk, an dem sie immer wieder nippt. Ihre Maske hat sie unters Kinn geschoben. Bis sie die beiden Polizisten sieht. „Das Konsumieren von Getränken und Speisen ist hier nicht erlaubt“, klärt Polizeiobermeister Roman Pfeffer die drei auf.

Stadt hat neue
Allgemeinverfügung

Er verweist auf die Allgemeinverfügung der Stadt, erklärt, dass nur im Sitzen getrunken und gegessen werden darf – und das auch nur mit der Einhaltung des Mindestabstands. Das Ehepaar entschuldigt sich, setzt die Maske auf und macht sich auf die Suche nach einer leeren Bank.

Nicht ganz so verständnisvoll reagiert ein Mann, der mit dem Fahrrad in der Heilig-Geist-Straße unterwegs ist – ebenfalls ohne Maske. Pfeffer macht den Mann darauf aufmerksam, dass Radfahren in der Fußgängerzone nicht erlaubt ist. Hinzu komme die fehlende Mund-Nasen-Bedeckung. Genervt zieht der gebürtige Berliner seine Maske aus der Tasche, diskutiert mit den Beamten, als die ihn auffordern, seinen Personalausweis zu zeigen. Schließlich gibt er doch nach, nennt seinen Namen und seine Anschrift. Nach Überprüfung der Personalien darf der Mann seinen Weg fortsetzen. Mit Maske und zu Fuß.

Während Pfeffer noch eine kurze Notiz auf seinem Klemmbrett macht, hat Polizeianwärterin Nina Wolf schon die nächste Passantin angehalten. Sie ist auf dem Weg zum Busbahnhof, trinkt ihren Kaffee. „Ich dachte ‚to go’ ist erlaubt“, sagt sie, reagiert verständnisvoll, als die beiden Polizisten sie aufklären, dass dem nicht so ist.

Von der Fußgängerzone geht es für die Polizisten weiter zum Aicherpark. Auch hier gilt, seit Anfang des Monats, eine Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den dazugehörigen Parkplätzen. „Ich glaube, das wissen viele noch nicht“, sagt Polizeihauptkommissar Robert Maurer. Gemeinsam mit seinem Kollegen macht er die Leute auf die neuen Regelungen aufmerksam. Mit Erfolg. „Wir ziehen ein sehr positives Fazit. Ein Großteil der Bürger hält sich an die Maskenpflicht“, sagt Maurer.

Die Regeln auf einen Blick:

• In den Rosenheimer Fußgängerzonen gilt eine Maskenpflicht. Im Gehen und Stehen sind das Konsumieren von Speisen und Getränken sowie das Rauchen nicht zulässig.

• Auf den Sitzbänken in den Fußgängerzonen können Getränke und Imbisse konsumiert sowie geraucht werden, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern vorausgesetzt.

• In den städtischen Park- und Grünanlagen sowie außerhalb der Fußgängerzonen ist der Konsum von Speisen und alkoholfreien Getränken auch im Gehen zulässig.

• Eine Maskenpflicht gilt zudem am Busbahnhof in der Stadtmitte, am Bahnhof
(Luitpoldstraße) sowie an allen Bushaltestellen im Rosenheimer Stadtgebiet sowie in der Fußgängerunterführung zwischen Klepperstraße und Bahnhof.

• Das Alkoholkonsumverbot in der Rosenheimer Fußgängerzone, Grünanlagen und Naherholungsgebieten gilt ganztägig.

• Auf dem Verkaufsgelände, vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen von Supermärkten, Discountern, Baumärkten und anderem großflächigen Einzelhandel gilt eine Maskenpflicht.

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