Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Planentwurf zum Bebauungsplan „Pernauerstraße/Rechenauerstraße“ für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung gebilligt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche und die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche. Betroffen ist das bisher als Bolzplatz genutzte Grundstück südwestlich der Kreuzung Pernauerstraße und Rechenauerstraße sowie Teile der Rechenauer Straße. Eine Umweltprüfung findet im beschleunigten Verfahren nicht statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) coronabedingt als Veröffentlichung im Internet. Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind unter www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung.html einsehbar.
Die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 51 der Stadt Rosenheim ist unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html abrufbar. Ergänzend läuft eine öffentliche Auslegung. Die Unterlagen liegen in der Zeit von Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich Montag, 25. Januar, im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist von Montag bis Donnerstag, 7 bis 17 Uhr, und Freitag, 7 bis 12 Uhr, zugänglich.
Die Dokumente sind ohne Voranmeldung einsehbar. Während der Auslegungsfrist können alle Bürger Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorbringen. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter Telefon 08031/3651641 gebeten.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren.