Hilfebedürftigem das Konto geplündert

von Redaktion

Mitbewohner eines Obdachlosenheims beklauen 67-Jährigen – Jugendstrafe verlängert

Rosenheim – Dreiste Abzocke eines alkoholkranken Mannes: Weil sie die Gutgläubigkeit des 67-Jährigen ausgenutzt und sein Bankkonto abgeräumt hatten, mussten sich jetzt zwei Männer – ein 20-jähriger Kroate und ein 33-jähriger Krumbacher – sowie eine 28-jährige Frau in Rosenheim vor Gericht verantworten.

Im Rosenheimer Obdachlosenheim in der Königstraße nächtigte im November 2019 ein alkoholkranker Rentner (67). Er bat einen Mitbewohner, einen 20-jährigen Kroaten, er möge ihm eine Flasche Schnaps beschaffen. Dafür händigte er ihm eine Bankkarte der Traunsteiner Sparkasse aus und verriet ihm die dazu gehörige Geheimzahl. Der Kroate besorgte dem Rentner den Alkohol, hob aber zudem noch 500 Euro für sich selbst ab.

Bei Klinikaufenthalt EC-Karte entwendet

Zudem hatte er gegenüber eines Paares, ebenfalls in der Obdachlosenunterkunft beheimatet, erwähnt, dass der 67-Jährige über 6000 Euro auf seinem Konto hatte. Was das Paar schamlos ausnutzte. Als der Rentner aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums ins Krankenhaus musste, stahlen der mittlerweile untergetauchte Mann und dessen Lebensgefährtin (28) ihm seine EC-Karte, zu der sie über den Kroaten die PIN-Nummer erhalten hatten.

28-Jährige sucht
sich Begleiter

In der Nacht auf den 11. November schickte der Mann dann seine Lebensgefährtin los, um das Konto abzuräumen. Begleitet wurde sie dabei von einem 33-jährigen Produktionshelfer aus Krumbach. Insgesamt hoben sie letztlich 6250 Euro vom Konto des 67-Jährigen ab.

Die 28-jährige Frau, die sich jetzt dafür vor Gericht verantworten musste, machte einen verstörten Eindruck, was ihr Verteidiger Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia damit erklärte, dass seine Mandantin durch ihren damaligen und mittlerweile untergetauchten Gefährten erheblich traumatisiert sei und eigentlich einer psychiatrischen Begutachtung bedürfe, um festzustellen, ob ihre Zeugenaussage überhaupt verwertbar sei. Gegenüber den Fragen des Richters zeigte sie sich aber geständig. Der 20-jährige Kroate, der sich ebenfalls zu verantworten hatte, war zum Teil geständig. Der dritte Angeklagte, der 33-jährige Begleiter der Frau bei der Geldabhebung in der Bank, bestritt hingegen jede Tatbeteiligung. Er habe die 28-Jährige lediglich begleitet.

Das Verfahren gegen die 28-Jährige wurde letztlich abgetrennt, nachdem gegen sie in ihrer Heimatstadt ein weiteres Verfahren läuft. Das Tatopfer konnte sich an das Paar erinnern, das ihn damals im Krankenhaus besucht hatte. Dort sei aber keiner der beiden Angeklagten anwesend gewesen. Der 33-jährige Angeklagte war ihm gar nicht bekannt. Der jüngere von beiden habe sich bei ihm wegen des Diebstahls entschuldigt, was er auch angenommen hatte. Darüber hinaus konnte er nichts zu den Vorgängen beitragen.

Der Kroate war aus dem Jugendgefängnis vor Gericht vorgeführt worden, wo er eine Strafe wegen Diebstahls und Drogenvergehen absaß. Ähnlich negative Voraussetzungen hatte der 33-jährige Angeklagte zu bieten. Er hatte nicht nur ein umfangreiches Vorstrafenregister, sondern war auch bereits einschlägig verurteilt worden. Zwar lagen diese Taten bereits über zehn Jahre zurück. Aber der Vertreter der Staatsanwaltschaft mochte ihm bei diesem Vorleben nicht glauben, dass er lediglich als unwissender Begleiter der 28-Jährigen in der Bank gewesen sei.

Staatsanwalt
glaubt an Beihilfe

In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt schließlich, dass die Strafe des derzeit in Haft sitzenden Kroaten um weitere neun Monate verlängert wird. Den zweiten Angeklagten beschuldigte er der Beihilfe und Mittäterschaft. Er sollte nach seinen Einschätzungen zu einer Strafe von 18 Monaten Gefängnis verurteilt werden.

Die Verteidigerin des 20-Jährigen, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, hielt, im Hinblick darauf dass sich ihr Mandant um eine stationäre Therapie bemühe, eine Ausweitung von dessen Haft um drei Monate für ausreichend. Rechtsanwältin Isabella Komm beantragte für ihren Mandanten, den 33-jährigen Mann aus Krumbach, Freispruch. Dessen Tatbeteiligung sei nicht bewiesen und dessen lange zurückliegenden Vorstrafen könnten nicht als Beweise dienen.

Video hilft
nicht weiter

Das Gericht sprach den Krumbacher dann auch letztlich frei. Weder aus den Videos in der Bank noch aus den Aussagen aller Zeugen könne man zweifelsfrei auf dessen Mittäterschaft schließen. Anders verhielt es sich bei dem Kroaten. Richter Hans-Peter Kuchenbaur machte keinen Hehl daraus, dass ihn dessen völliges Bewährungsversagen ebenso enttäuscht habe, wie die „unglaubliche Rückfallgeschwindigkeit“ nach dem ersten Verfahren. So erhöhte er dessen Haftstrafe um weitere sechs auf 21 Monate Jugendgefängnis.

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