Bebauungsplan liegt im Rathaus aus

von Redaktion

Interessierte können Unterlagen von Montag bis Freitag einsehen – Informationen auch auf der Homepage der Stadt

Rosenheim – Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 16. Dezember die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 138 „Am Oberfeld“ beschlossen. Das hat die Stadt jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Ziel der Planung ist es, durch den Ausschluss weiterer dem Planungsziel zuwiderlaufender Nutzungen die bisherige Planungskonzeption zu sichern und das Gewerbegebiet stringent zu einem attraktiven Standort für das produzierende und verarbeitende Gewerbe und Handwerk sowie für hochwertige Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Der Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 53 vom 22. Dezember in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Informationen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www. rosenheim.de/stadt-buerger/ planen-und-bauen/bebauungsplaene/rechtsverbindl-bebauungsplaene.html eingesehen werden.

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