Rosenheim – Die Mitglieder des Stadtrates haben in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 189 „Innstraße-Nord“ zu verlängern.
Ziel der Planung ist die Aufwertung der Innstraße als „östlicher Stadteingang“, die Stärkung insbesondere der Einzelhandels- und der Wohnfunktion sowie der Dienstleister und die Vermeidung von Beeinträchtigung durch störendes Gewerbe und minder genutzter Flächen. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Veränderungssperre kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) im Stadtplanungsamt eingesehen werden. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Die jeweiligen aktuellen Hygienevorschriften, wie Mund-Nasen-Schutz und gegebenenfalls abweichende Öffnungszeiten sind zu beachten. Die Veränderungssperre kann auch unter www.rosenheim.de eingesehen werden.