Kein Knöllchen für Porsche-Fahrer?

von Redaktion

Parken ohne gültiges Ticket kostet Geld. So viel ist klar. Ein Rosenheimer VW-Fahrer wundert sich jedoch, warum die Stadt ihm hierfür einen Strafzettel ausstellte, einen Porsche-Fahrer jedoch verschonte.

Rosenheim – Es geht um zehn Euro – also nicht einmal um einen Kasten Bier oder maximal um eine halbwegs gut belegte Pizza. Auch für den Rosenheimer Boris Rüther ist es nicht unbedingt der Betrag, der ihn ärgert. Er habe, erzählt er, an einem Samstag im Dezember seinen VW Multivan an der Färberstraße geparkt, allerdings ohne Ticket. Die Quittung im wahrsten Sinn des Wortes bekam er schon am nächsten Tag: ein Knöllchen über zehn Euro.

Ein Herz für
Sportwagenfahrer?

Auch für Rüther nicht weltbewegend, wäre da nicht der Porsche gewesen, der zur gleichen Zeit auf dem übernächsten Stellplatz geparkt habe. An diesem, konnte der Rosenheimer feststellen, sei kein Knöllchen an der Windschutzscheibe zu finden gewesen.

Und so wächst eine einfache Verwarnung zu einem gestandenen und zudem ärgerlichen Kuriosum heran, zumindest für VW-Fahrer Rüther. Oder anders gefragt: Haben die Mitarbeiter des Ordnungsamts der Stadt Rosenheim ein Herz für Sportwagenfahrer? Gelten für diese andere Regeln, wenn überhaupt?

Er beschwerte sich schriftlich bei der Stadt, erhielt von dort wohl auch Antwort – telefonisch. Bei diesem Gespräch sei er auf einen Sachbearbeiter getroffen, der – in Rüthers Augen – dem Klischee eines schwerfälligen Staatsdieners wohl am nächsten käme: Der VW-Fahrer fühlte sich nicht ernst genommen und von oben herab behandelt.

Im Rückblick spricht Rüther von einem Gespräch, das in einen Plausch abgedriftet sei, weil wohl die Stadt selbst nicht wirklich habe erklären können, warum er mit seinem VW ein Knöllchen kassierte, der Porsche-Fahrer aber davonkam. Unterm Strich sei der Dialog aber für ihn Zeitverschwendung gewesen, sagt der Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens.

In besagtem Telefonat habe der Verwaltungsmitarbeiter zumindest signalisiert, dass der Kontrolleur den Porsche ohne Parkschein hinter der Schreibe wohl schlichtweg übersehen habe.

Auf Anfrage äußert sich die Stadt ebenfalls in diese Richtung. An einen angeblich falsch geparkten Porsche könne sich der Mitarbeiter nicht erinnern. „Da das angebliche Beweisfoto erst nach dem Kontrollzeitpunkt angefertigt wurde, besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass der Porsche erst später dort abgestellt wurde“, sagt der Leiter des Rosenheimer Ordnungsamts, Oliver Horner, und fügt hinzu: „Die Stadt kann im Ergebnis natürlich nicht hundertprozentig ausschließen, dass der Porsche tatsächlich übersehen wurde.“ Sein Halter hätte damit schlichtweg Glück gehabt.

Ordnungsamt sieht
keinen Spielraum

Spielraum, Boris Rüther das Verwarngeld zu erlassen, sieht er hingegen keinen. „Da der Parkverstoß von Herrn Rüther feststeht und er, bis auf die angebliche Ungleichbehandlung, auch keinen ausreichenden Grund angeben konnte, der eine Einstellung des Verfahrens rechtfertigen würde, bleibt es bei der Verwarnung“, sagt Horner.

Eine Gleichbehandlung im Unrecht sei nicht zulässig. VW-Fahrer Rüther wäre allein die Option geblieben, die Sache laufen zu lassen. Damit wäre aus der Verwarnung jedoch ein Bußgeld geworden. Den entsprechenden Bescheid zumindest hätte er gerichtlich prüfen lassen können.

Inzwischen hat Rüther das Verwarngeld bezahlt: „Ich möchte vermeiden, dass sich mit der unangemessenen Situation Dritte beschäftigen müssen“, schreibt der Rosenheimer an die Stadt.

Sein Schreiben ging übrigens in Kopie auch an Oberbürgermeister Andreas März: „Er ist gewählter Vertreter der Bürger und muss informiert sein, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich Abläufe nicht funktionieren und Bürger damit nicht einverstanden sind“, findet Unternehmer Rüther.

Artikel 10 von 10