Letzte Chance für notorische Diebin

von Redaktion

42-jährige Kosovarin wegen Ladendiebstahl vom Amtsgericht in Rosenheim verurteilt

Rosenheim/Bruckmühl – Immer wieder macht eine Kosovarin (42) aus Bruckmühl lange Finger. Zuletzt in einem Kaufhaus in Rosenheim. Es war am 18. Dezember, als die Hausdetektivin gegen 10.15 Uhr über die Videokamera beobachtet, wie die Frau wertvolle Parfüms aus der Verpackung nimmt und versucht, den Diebstahlschutz zu entfernen. Anschließend steckt sie die Flakons in eine Plastiktasche.

Als die Diebin das Haus verlassen will und sich die Detektivin ihr in den Weg stellt, rempelt sie diese zur Seite und ergreift die Flucht. Dabei lässt sie ihre Tüte fallen. Weil es Aufgabe der Detektivin ist, vor allem das Diebesgut zu sichern, kann ihr die Frau entkommen. Also informiert sie umgehend die Polizei und gibt eine detaillierte Beschreibung der Täterin durch.

Monate später wird der Fall vor dem Rosenheimer Amtsgericht verhandelt. Als Zeuge berichtet ein Polizeihauptkommissar vom zivilen Einsatzkommando, wie ihn dieser Hinweis erreichte und gleichzeitig eine Frau auffiel, die sich immer wieder nach eventuellen Verfolgern umdrehte. Er beobachtete, wie sie versuchte, sich in einem Hauseingang unter einem Treppenaufgang zu verstecken. Daraufhin sprach er sie an, wies sich als Polizeibeamter aus und bat sie, sich ihrerseits ebenfalls auszuweisen. Wild um sich schlagend versuchte sie jedoch die Flucht zu ergreifen, was damit endete, dass sich beide auf dem Boden wiederfanden und der Beamte Mühe hatte, zu Hilfe eilende Passanten davon zu überzeugen, dass er eine Amtshandlung vornehme. Erst als weitere Uniformierte hinzukamen, waren die Passanten zu beruhigen und gelang die Festnahme der Diebin.

Doch sie war noch immer nicht zu beruhigen. Den Beamten gelang es nur mit großer Mühe, die Frau ins Polizeiauto und zur Inspektion zu verbringen. Vor Gericht berichtete die 42-jährige Bruckmühlerin stockend, dass sie aus Angst vor der Verhaftung in Panik geraten sei. Warum sie derart ausrastete, wurde deutlich, als der Richter ihre Einträge im Bundeszentralregister verlas. Bereits in den Jahren 2014, 2015 und 2016 war sie wegen Diebstahls verurteilt worden.

Flucht vor der
Hausdetektivin

Zuletzt sogar zu vier Monaten Gefängnis, die man zur Bewährung ausgesetzt hatte. Zwar hatte sie die Bewährungszeit ohne Vergehen überstanden, sodass ihr die Strafe im Vorjahr erlassen wurde. Diesmal allerdings stand zunächst sogar ein räuberischer Diebstahl im Raum, weil sie sich bei der Flucht gegen die Hausdetektivin gewehrt hatte.

Weil diese Gegenwehr nur sehr gering gewesen sei, und sie die Beute zurückgelassen hatte, blieb es bei einer Anklage wegen Diebstahls und Widerstands gegen die Vollzugsbeamten. Auch dabei wurde niemand verletzt. Dennoch stellte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf den Standpunkt, dass der Angeklagten nun keine Bewährung mehr zugebilligt werden könne. Eine Haftstrafe von acht Monaten sei angemessen und zu vollziehen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kai Wagler, verwies auf das Geständnis und die Tatsache, dass es weder zu einem Schaden noch zu einer Verletzung gekommen sei. Auch lägen die vorangegangenen Taten lange zurück. Er beantragte eine Haftstrafe von sechs Monaten, die man noch mal zur Bewährung aussetzen solle.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel stellte fest, dass sich die Einkommenssituation der angeklagten Gebäudereinigerin inzwischen wohl gebessert habe, und sie reuig sei. So setzte er die Strafe von sieben Monaten Haft ein letztes Mal zur Bewährung aus. Allerdings – so Richter Merkel – müsse sie ein Bußgeld von 1000 Euro erbringen. Außerdem erhöhte er die Bewährungszeit auf vier Jahre, was der Verurteilten dabei helfen soll, straffrei zu bleiben.

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