DNA führt auf die Spur des Einbrechers

von Redaktion

Schöffengericht verurteilt rumänischen Profidieb (49) zu 27 Monaten Haft

Rosenheim/Bruckmühl – 27 Monate Haft lautete das Urteil des Schöffengerichts Rosenheim für einen 49-jährigen Rumänen, der in zwei Bruckmühler Betriebe eingebrochen war. Den Erklärungsversuchen des Mannes schenkte das Gericht keinen Glauben.

Am Nachmittag des 19. Juni 2019, einem Sonntag, brach der 49-jährige Rumäne mit einem unbekannten zweiten Täter in zwei holzverarbeitende Betriebe in Bruckmühl ein. Einen der Einbrüche konnte man ihm mittels einer DNA-Spur nachweisen. Seine DNA war in
Österreich registriert. Mit einem internationalen Haftbefehl wurde er in Rumänien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.

Bereits vor 15 Jahren war der Mann in Rumänien und Polen wegen Einbruchs verurteilt worden. Im Jahr 2011 brach er mit einer Bande in mehr als 15 Schlachtbetriebe in Österreich ein, erbeutete über 160000 Euro und saß dafür sechs Jahre in Österreich im Gefängnis.

Was nun die Vorfälle in Bruckmühl anging, so war er angeblich von einem ihm Unbekannten nach Rosenheim gerufen worden, um ein Kfz nach Rumänien zu überführen. Dieser Unbekannte habe sich dann plötzlich nicht mehr gemeldet. Deshalb sei er in Rosenheim „gestrandet“ und habe in einem Wettbüro mit etlichen Bieren seinen Frust bekämpft. Weil er kein Geld für die Rückreise gehabt habe, habe er sich von einem weiteren Unbekannten dazu überreden lassen, ihn bei einem Einbruch zu begleiten, wofür ihm dieser die Rückfahrt nach Rumänien versprach. Wenige Minuten später erklärte er dem Gericht jedoch, dass er das Geld für die Rückfahrt wohl gehabt, aber leider verbraucht habe. Weil er seine Tat damit entschuldigte, dass er durch den Alkohol nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen sei und sich nicht einmal mehr an den zweiten Einbruch erinnern mochte, bat das Gericht den forensisch-psychiatrischen Gutachter Professor Michael Soyka dazu. Der erklärte, dass es zwar keinen tatsächlich gemessenen Blutalkoholgehalt gebe, der Angeklagte nach eigenen Angaben aber maximal 0,9 Promille gehabt haben könne. Dies mache weder einen Gedächtnisverlust noch eine eingeschränkte Schuldfähigkeit möglich. Der Staatsanwalt brachte es auf den Punkt: „Es handelt sich hier um Schutzbehauptungen und Lügen.“ Typischerweise für ein stümperhaftes Vorgehen sei hier zudem der Sachschaden größer als die Beute. Angesichts der kriminellen Vergangenheit des Angeklagten könne es sich nur um eine deutliche Strafe handeln. Er beantragte 34 Monate Gefängnis.

Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Kohut verwies auf die bereits abgesessene Untersuchungshaft und das damals drängende Bedürfnis des Angeklagten, nach dem geplatzten Überführungsauftrag wieder nach Hause zu kommen. Er hielt 18 Monate Haft für ausreichend. Weil die letzte Straftat des Mannes etwa neun Jahre zurückliege, erbat er für seinen Mandanten Bewährung.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat sah in dem Angeklagten einen
„krimineller Profi“. Eine Strafe von 27 Monaten Gefängnis ohne Bewährung
solle die Gesellschaft vor ihm schützen. Theo Auer

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