„Rassismus-Karte“ gezogen

von Redaktion

Nachtschwärmer greifen Polizisten bei Kontrolle an – Zu Haftstrafen verurteilt

Rosenheim – Noch nicht genug gefeiert hatten drei Männer am frühen Morgen des 7. März 2020. Auf der vergeblichen Suche nach einem noch geöffneten Lokal wurden sie von einer Polizeistreife am Max-Josefs-Platz angehalten. Nach Angriffen auf Polizeibeamte bei der nächtlichen Ausweiskontrolle wurden sie vom Rosenheimer Amtsgericht zu Haftstrafen zwischen sechs und neun Monaten verurteilt.

Ein Taxifahrer hatte die Beamten vorher darauf hingewiesen, dass eine Gruppe von Nachtschwärmern Flaschen werfend und pöbelnd über den Stadtplatz ziehe.

Wegen Hautfarbe
diskriminiert?

Während der Ausweiskontrolle warf einer der drei, ein dunkelhäutiger Typ, den Polizisten vor rassistisch zu agieren und sprang einen der Beamten unvermittelt an. Dem blieb keine andere Wahl, als ihn zu überwältigen und zu fixieren.

Währenddessen trat einer seiner Begleiter mit den Füßen gegen die beiden Beamten, ohne sie wirklich zu berühren. Die Beamten überwältigten auch diesen Mann, um ihn ruhig zu stellen. Herbei gerufene weitere Streifen überwältigten den dritten Mann im Bunde. Die ganze Aktion war begleitet von üblen Beleidigungen von allen dreien.

Vor dem Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Dirk Dombrowski erklärte einer der Männer, dass er immer wieder wegen seiner Hautfarbe unnötigerweise kontrolliert würde. Dass er gegen die Stühle getreten sei und die Beamten angesprungen habe, erklärte er mit seiner ADHS-Erkrankung. Er sei medikamentös nicht richtig eingestellt. Zudem habe er zu keiner Zeit böse Absichten gehegt. Nach seiner Lesart sei es völlig „normal“ gewesen, dass er randaliert habe. Wie sich herausstellte, hatte der Mann zum Zeitpunkt der Kontrolle zwei Promille Alkohol im Blut.

Der zweite Angeklagte, ein 26-jähriger Versand-Mitarbeiter, erklärte sein Verhalten mit einer Panikattacke, die auf seine Borderline-Störung zurückzuführen sei. Ein psychiatrisches Attest bescheinigte ihm psychotische Zwangsvorstellungen und posttraumatische Belastungsstörungen. Er bestätigte, dass er nach sechs oder acht Bier und einiges an Absinth zudem stark betrunken gewesen sei. Die Polizisten hätten bei ihm die Panikattacke ausgelöst, er habe sein Verhalten nicht mehr unter Kontrolle haben können.

Der Dritte im Bunde, ein 24-jähriger Arbeitsloser, ebenfalls in psychiatrischer Behandlung, nimmt ärztlich verordnet Cannabis-Produkte zu sich. Am Abend des Vorfalls hatte er ebenfalls etwa ein Promille Alkohol im Blut. Er war zwar nicht körperlich aggressiv geworden, hatte aber ebenfalls nicht mit Beleidigungen gegenüber den Polizisten gespart.

Er zumindest war umfassend geständig und hatte wegen der Beleidigungen bei den Beamten bereits im Vorfeld um Entschuldigung gebeten.

Die beiden anderen waren sich keiner Schuld bewusst. Im Gegenteil hätten die Beamten ihrer Meinung nach völlig überzogen agiert. Der Staatsanwalt erklärte das Auftreten aller drei zum „Laien-Theater“. Der gebürtige Haitianer mit deutschem Pass ziehe immer, wenn er in Probleme gerate die “Rassismus-Karte“ und bei dem 26-Jährigen habe es sich zwar nur um eine versuchte Körperverletzung gehandelt aber auch diese sei, neben den Beleidigungen strafbar.

Aktion wie ein
„Laien-Theater“

Er beantragte Strafen zwischen neun und 15 Monaten, von denen keine mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Die Verteidiger, Harald Baumgärtl und Gabriele Sachse, beantragten Strafen von sechs und acht Monaten. Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch, weil dessen „Attacke“ nicht einmal als Angriffsversuch gewertet werden könne. Alle zu verhängenden Strafen sollten noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen sechs und neun Monaten, die es jedoch nicht mehr zur Bewährung auszusetzen vermochte.

Richter Dombrowski stellte es den Verurteilten anheim, dagegen Berufung einzulegen, weil mit dem Zeitabstand und echtem Wohlverhalten der Verurteilten das Landgericht möglicherweise ein milderes Urteil finden könne.

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