Rosenheim – Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 186 „Pernauerstraße/Rechenauerstraße“ gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits durchgeführt. Aufgrund der dabei eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen an den Bebauungsplanunterlagen vorgenommen. Daher wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche und die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche. Der Geltungsbereich umfasst das bisher als Bolzplatz genutzte Grundstück südwestlich der Kreuzung Pernauerstraße/Rechenauerstraße sowie Teile der Rechenauer Straße. Eine Umweltprüfung findet im beschleunigten Verfahren nicht statt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes, die Begründung, die wesentlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt einsehbar. Ergänzend wird eine öffentliche Auslegung durchgeführt. Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, 25. Februar, bis einschließlich Freitag, 19. März, im Foyer des Rathauses öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden. Für Erörterungsgespräche und die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um Terminvereinbarung unter Telefon 08031/365-1641 gebeten.