Innstraße-Nord
Veränderungssperre wird verlängert
Rosenheim – Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 189 „Innstraße-Nord“ wird laut Stadtratsbeschluss verlängert. Sie endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Veränderungssperre kann während der allgemeinen Öffnun