Rosenheim – Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 189 „Innstraße-Nord“ wird laut Stadtratsbeschluss verlängert. Sie endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von einem Jahr. Die Veränderungssperre kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rosenheimer Stadtplanungsamt eingesehen werden. Diese sind Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Die Veränderungssperre ist zudem auf der Homepage der Stadt Rosenheim auf den Seiten des Stadtplanungsamtes verfügbar.