19-Jähriger wird unter Alkoholeinfluss aggressiv

von Redaktion

Gericht verhängt Jugendstrafe von 15 Monaten und eine kontrollierte Abstinenz

Rosenheim – Zum wiederholten Mal musste sich ein Einzelhandelskaufmann (19) vor Gericht verantworten. Nicht nur wegen einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem 16-Jährigen, sondern auch, weil er eine Glasscheibe in einem Parkhaus in Rosenheim eingetreten hatte.

Erneute
Auseinandersetzung

Viel war es nicht, was der 19-Jährige über die Vorfälle von damals berichten konnte. Am 4. Juni 2020 habe er am Bolzplatz in Happing eine Auseinandersetzung mit einem 16-jährigen Schüler gehabt. Ob und wer damals wen geschlagen hatte, das wusste er nicht mehr. Er selbst habe eine Flasche ins Gesicht bekommen. Ob geworfen oder geschlagen, daran konnte er sich auch nicht mehr erinnern. Er gab jedoch zu, alkoholisiert gewesen zu sein und den anderen provoziert zu haben.

Tags darauf sei er im Auto eines Freundes unterwegs gewesen. Dabei sei er in der Happinger Straße erneut dem 16-Jährigen begegnet. Er habe sich mit ihm aussprechen wollen. Es sei aber sofort zu einer erneuten Auseinandersetzung gekommen. Er erinnerte sich, dass er dem Jüngeren dabei einen Faustschlag versetzt habe. Das Opfer hatte sich drei Tage später mit seinem Vater zur Rosenheimer Polizeiinspektion begeben und Anzeige erstattet. Die Polizei bestätigte, dass Spuren der Schlägerei beim Opfer noch sichtbar waren.

Vor Gericht sagte der 16-Jährige aus, sich an die erste Auseinandersetzung gar nicht mehr erinnern zu können. Dabei widersprach er sich nicht nur im Hinblick auf seine protokollierten Aussagen bei der Polizei, wo er noch von Kokainmissbrauch berichtet hatte. Er schaffte es sogar, sich vor Gericht in zwei Sätzen dreimal zu widersprechen.

Aufgebracht ließ der Staatsanwalt daraufhin dessen Aussagen wörtlich protokollieren und machte dem Jugendlichen klar, dass er nun selber ins Visier der Strafverfolgung geriet: „Entweder ist Ihre Zeugenaussage falsch oder Sie haben bei der Polizei eine Falschaussage gemacht.“

Daraufhin erklärte der Staatsanwalt, dass der Vorwurf zu dem Geschehen am 4. Juni 2020 nicht aufrecht zu halten sei. Was die Auseinandersetzung am Folgetag anging, so habe der Angeklagte einen Faustschlag selber eingestanden. Auch dass er im Oktober 2020 mit dem Fuß eine Glasscheibe am Parkhaus in der Gießereistraße eingetreten hatte, war nicht zu bestreiten, hatte ihn doch die Überwachungskamera dabei gefilmt. Weitere Zeugen wurden nicht vorgeladen. Der Staatsanwalt beklagte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung gestanden hatte. Die jüngste Vorstrafe im vergangenen Jahr weise genau dieselben Probleme auf: Fehlverhalten unter Alkoholeinfluss. Ein Alkoholrausch könne deshalb für den 19-Jährigen kein Milderungsgrund sein. Der Staatsanwalt forderte, ihn zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten zu verurteilen. Ein letztes Mal könne diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings müsse er sich dabei von jeglichem Alkohol fernhalten.

Schaden soll in Raten
abbezahlt werden

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dominik Brunkow, war bemüht, die Schuld seines Mandanten zu relativieren. Er halte eine Jugendstrafe von 15 Monaten für ausreichend, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch er regte an, eine kontrollierte AlkoholAbstinenz gegen den Angeklagten zu verhängen.

Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur stimmte dem Antrag des Verteidigers zu und verurteilte den 19-Jährigen, den angerichteten Schaden im Parkhaus in Raten wieder gutzumachen. Theo Auer

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