Am Oberfeld

Bebauungsplan ist rechtsverbindlich

von Redaktion

Rosenheim – Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 18. Februar 2021 die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nummer 138 „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 1. Dezember 2020 als Satzung beschlossen.

Ziel der Planung ist es, durch den Ausschluss weiterer dem Planungsziel zuwiderlaufender Nutzungen die bisherige Planungskonzeption zu sichern und das Gewerbegebiet stringent zu einem attraktiven Standort für das produzierende und verarbeitende Gewerbe und Handwerk sowie für hochwertige Dienstleistungen weiterzuentwickeln.

Der Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt Nummer 11 vom 2. März 2021 in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Informationen zum Bebauungsplan können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim unter www.rosenheim.de/stadtbuerger/planen-und-bauen/bebauungsplaene/rechtsverbindl-bebauungsplaene eingesehen werden.

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