Rosenheim – Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 18. Februar die fünfte Änderung des Bebauungsplanes 138 „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 1. Dezember 2020 als Satzung beschlossen. Ziel der Planung ist, die bisherige Planungskonzeption zu sichern und das Gewerbegebiet zu einem attraktiven Standort für das produzierende und verarbeitende Gewerbe und Handwerk sowie für hochwertige Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Der Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt elf vom 2. März in Kraft getreten. Er kann während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Königstraße 24, eingesehen werden. Die Informationen sind auch auf der Homepage der Stadt Rosenheim veröffentlicht.