In Streit geraten, beschimpft und umgestoßen

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim verurteilt 79-jährigen Obdachlosen wegen Körperverletzung zu fünf Monaten auf Bewährung

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 79-jährigen Obdachlosen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Nerven des 79-Jährigen lagen am Vormittag des 17. Novembers offensichtlich blank. In der Vorhalle des Rosenheimer Bahnhofs war er mit einer 86-jährigen Brannenburgerin in Streit geraten. An die genauen Umstände konnte sich der Mann vor dem Rosenheimer Amtsgericht nicht mehr erinnern. Allerdings meinte er, die Frau habe ihn zuerst beleidigt und geschubst. Laut Anklage stellte sich der Sachverhalt ein wenig anders dar. Demnach hat die Seniorin im Bahnhofsgebäude nach ihrem Fahrschein gesucht und dazu ihr Gepäck auf einer freien Sitzbank abgestellt. Hierüber soll sich der Angeklagte lautstark aufgeregt haben. Er soll die 86-Jährige mit „Hau ab, du Schlampe!“ beschimpft haben. Zudem soll er sie aufgefordert haben, ihre Taschen sofort vom Sitz zu entfernen. Nach einem Wortgefecht soll er das Opfer derart fest angerempelt haben, dass sie ins Straucheln geriet, zu Boden fiel und sich dabei eine Hüftprellung zuzog. Die Geschädigte konnte vor Gericht krankheitsbedingt nicht erscheinen und Angaben machen, ein Zeuge bestätigte den Sachverhalt jedoch weitgehend. Demnach hatte er aus einem Bahnhofsshop heraus die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten wahrgenommen und erst gedacht, dass es sich um einen Ehestreit handle. Den genauen Wortlaut habe er nicht verstanden, aber er habe den kraftvollen Schubser gesehen. Die Frau sei daraufhin einige Schritte zurückgewichen, hingefallen und etwas später mithilfe weiterer Zeugen wieder aufgestanden. Der Angeklagte hatte sich daraufhin aus dem Bahnhofsgebäude entfernt. Einen Tag später wurde er festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Nicht nur, weil er keinen Wohnsitz vorweisen konnte, auch die häufigen Rückfälle in die Straffälligkeit sorgten für einen entsprechenden Haftbefehl. Mit Vermögensdelikten ist er bereits 13-mal strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Einige Haft- und hohe Geldstrafen haben bisher keine Wirkung gezeigt. Auf Anregung des Gerichts kam es zu einer Verständigung, die dem Angeklagten im Falle eines umfassenden Geständnisses einen Strafrahmen zwischen drei und sieben Monaten auf Bewährung zusicherte. Damit konnte dem 86-jährigen Opfer eine Aussage vor Gericht erspart werden. Der Tatvorwurf der Beleidigung wurde im Hinblick auf die ohnehin zu erwartende Strafe eingestellt. Daraufhin räumte der Angeklagte den Tatvorwurf umfassend ein und bedauerte sein Verhalten. Damals habe er sich im Recht gefühlt, heute sei ihm klar, dass er überreagiert habe. Als die Seniorin zu Boden fiel, sei er selbst über sein Verhalten erschrocken. Eine andere Frau habe ihr geholfen und ihn weggeschickt, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung. Der Angeklagte sei geständig und bereits drei Monate in Untersuchungshaft gewesen. Zudem sei er in einem fortgeschrittenen Alter. Der Verteidiger plädierte aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaft für eine Strafe von drei Monaten. Sein Mandant habe sich zu einer Kurzschlussreaktion hinreißen lassen, aber seinen Fehler eingesehen. Das Gericht blieb mit einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten geringfügig unter der Forderung der Anklagevertretung. Das Vorstrafenregister ist die große Krux, deshalb sei eine kurze Freiheitsstrafe unerlässlich. Zumal der Angeklagte in Kauf genommen habe, dass sich die ältere Frau bei dem Sturz hätte schwer verletzen können. Mit der Hilfe von Bewährungshelfern und Vormund könne er es schaffen, sein Leben wieder in richtige Bahnen zu lenken, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Christa Auer

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