Traunstein/Rosenheim – Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren hat die Erste Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen Mann aus Erding verurteilt. Ihm wurde gewerbsmäßiger Computerbetrug zur Last gelegt. Die Kammer um die Vorsitzende Richterin Heike Will bestätigte damit das Strafmaß der Sechsten Kammer des Gerichts. Diese hatte den 38-Jährigen bereits im Juni 2020 verurteilt, er ging gegen die Entscheidung jedoch in Revision. Der Bundesgerichtshof gab dieser statt und verwies den Fall zurück an das Traunsteiner Landgericht.
Beschuldigt war der 38-Jährige seinerzeit, mit zwei Mittätern gestohlene Kreditkartendaten aus dem Darknet bezogen zu haben – zum Stückpreis von 3,10 Euro pro Datensatz. Mit diesen bezahlten die Täter Online-Tickets der Deutschen Bahn und des Münchner Verkehrsverbunds, um diese anschließend vor allem im Raum Rosenheim weiterzuverkaufen. Die Käufer der Online-Tickets wussten häufig nichts darüber, wie die Verkäufer an die Fahrkarten gelangt waren. Die Sechste Strafkammer am Traunsteiner Landgericht hatte im Juni 2020 1231 Fälle, davon 553 schwere, von Computerbetrug mit einem Gesamtschaden von über 60 000 Euro als nachgewiesen erachtet. Von den ursprünglich 1465 Fällen hatte das damalige Gericht 184 mit Blick auf die restlichen Vorwürfe eingestellt. Beteiligt waren insgesamt drei Männer aus Ghana und Burkina Faso, darunter der inzwischen 38-jährige Haupttäter. Im Gegensatz zu ihm verzichteten sie jedoch darauf, Rechtsmittel einzulegen.
Im Blick auf den Sachverhalt aus dem ersten Prozess hörte die Erste Strafkammer nunmehr einen Ermittler der Bundespolizei Rosenheim an. Der Zeuge berichtete, bei dem 38-Jährigen seien bei der Festnahme vier Laptops gefunden worden, auf diesen waren wichtige Beweismittel wie Mailadressen und Passwörter. Zum Betrug mit Online-Tickets laufe in Potsdam ein „Riesenverfahren“, aus dem einige Teilkomplexe herausgelöst worden seien. Viele Verfahren seien noch anhängig.
Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Verteidigerin Kerstin Zinke aus Traunreut, die im ersten Prozess drei Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte, plädierte auf neun Monate weniger, insbesondere wegen der familiären Situation ihres Mandanten. Der 38-Jährige, seit September 2019 in Untersuchungshaft, habe in der Corona-Zeit seine Ehefrau und seine fünf Kinder nicht sehen dürfen. Der Angeklagte beteuerte zum Schluss der Beweisaufnahme: „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt. Bitte haben Sie Gnade mit mir und meinen Kindern.“ Die Familie war während der Urteilsverkündung im Gerichtssaal zugegen. Die Vorsitzende Richterin Heike Will erläuterte dem sichtlich enttäuschten Angeklagten, die Kammer habe auf 171 Fälle der unentgeltlichen Weitergabe von Tickets an Freunde und Verwandte erkannt, auf 507 Fälle normalen und auf 553 Fälle gewerbsmäßigen Computerbetrugs. Positiv sei das Geständnis des 38-Jährigen gewertet worden und die lange, für ihn besonders schwierige Untersuchungshaft. Zu werten seien auf der anderen Seite die vier auch einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, die „sehr professionelle Deliktstruktur“ und der hohe Schaden. Die von der Sechsten Strafkammer verhängte vierjährige Freiheitsstrafe sei Tat und Schuld angemessen, betonte die Vorsitzende Richterin. Beim Einziehen von Wertersatz sei die Kammer dem Bundesgerichtshof gefolgt. Monika Kretzmer-Diepold