Bahntickets zu Spottpreisen

von Redaktion

Gericht verurteilt 30-Jährigen zu Bewährungsstrafe

Rosenheim – Weil er mehrfach Bahn-Tickets bei einem Bekannten gekauft hatte, der diese mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt hatte, musste sich jetzt ein 30-jähriger Mann aus Nigeria in Rosenheim vor dem Amtsgericht verantworten.

Angeblich beim Besuch einer Freundin in Italien habe der Angeklagte einen Landsmann namens Blesset kennengelernt, der sich als Mitarbeiter der Deutschen Bahn ausgewiesen und preiswerte Tickets seines Arbeitgebers angeboten habe. Ob der Mann derartige Preisvorteile per Mitarbeiter-Rabatt rechtmäßig an andere weitergebe, das habe ihn nicht interessiert, erklärte der 30-Jährige vor Gericht.

Wie sich aber letztlich herausstellte, handelte es sich bei Blesset keineswegs um einen Bahn-Mitarbeiter, sondern um einen Betrüger, der die Tickets per Internet orderte und die Bezahlung mittels im Darknet erworbener gestohlener Kreditkartennummern vornahm. Die Tickets wurden als PDF-Dokuement übermittelt – die Bahn blieb auf den Kosten sitzen, nachdem in der Regel die Kreditkarten gesperrt worden waren. Insgesamt 53-mal habe der Angeklagte derartige illegal erworbene Fahrkarten zu Fahrten innerhalb Deutschlands benutzt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Verteidiger Christoph Unrath bat um ein Rechtsgespräch, um auszuloten, wie sein Mandant möglichst ungeschoren aus der Affäre käme, nachdem er sich zudem in offener Bewährung befand.

Angeklagter
legt Geständnis ab

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht nach dem Rechtsgespräch beinahe die Hälfte der unrechtmäßigen Fahrten im Hinblick auf die zu erwartende Strafe ein. Dennoch betonte der Nigerianer vor Gericht, dass wohl nur der Ticketbeschaffer ein Täter sei. Mit viel Überredungskunst schaffte es sein Anwalt aber schließlich, den 30-Jährigen zu einem Geständnis zu bewegen.

Der Staatsanwalt beantragte der Verständigung entsprechend eine Gesamtstrafe von 21 Monaten, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Allerdings sei der Angeklagte zu angemessener Schadenswiedergutmachung zu verurteilen.

Der Verteidiger nannte den Vorgang eine Tat mit „Eventual-Vorsatz“. Falls überhaupt, so handle es sich hier um eine Mittäterschaft. Es sei allerdings zu beachten, dass sein Mandant eine erhebliche Aufklärungshilfe geleistet habe, was den eigentlichen Täter angehe. Weil auch keinerlei Wiederholungsgefahr drohe, sei eine Strafe von 15 Monaten Haft, zur Bewährung ausgesetzt, ausreichend.

Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat präzisierte die Straftat als Anstiftung zum Computerbetrug, honorierte dass der Angeklagte seine bisherige Bewährung ordentlich abgewickelt habe und verurteilte ihn zu 18 Monaten Gesamtstrafe, die sie zur Bewährung aussetzte. Zudem hat er den Schaden der Deutschen Bahn wiedergutzumachen. Theo Auer

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