Rosenheim – Radfahrer sollen künftig auch bei Rot rechts abbiegen dürfen. Jedenfalls an einigen Kreuzungen in der Stadt. Das haben die Grünen in einem Antrag an Oberbürgermeister Andreas März (CSU) gefordert. Ein bundesweiter Pilotversuch spricht für den Vorschlag. Aber es gibt auch kritische Stimmen.
Modellprojekt
in neun Großstädten
In Düsseldorf hängt es bereits, in Leipzig und München auch: ein 42 Zentimeter hohes und 33 Zentimeter breites Verkehrsschild. Darauf zu sehen ist ein grüner Pfeil in einem schwarzen Quadrat, der nach rechts weist. Darunter das Piktogramm eines Fahrrads, mit dem Zusatz „nur“ versehen. Für Radfahrer in Leipzig, Düsseldorf und sieben weiteren Großstädten bedeutet das, dass sie hier auch an einer roten Ampel rechts abbiegen dürfen, wenn sie freie Fahrt haben und den Verkehr nicht behindern.
Es ist eine Regelung, die den Grünen so gut gefällt, dass sie den Pfeil auch nach Rosenheim holen wollen. In ihrem Antrag fordern sie die Verwaltung deshalb auf, den „Grünen Pfeil“ für Radfahrer dort anzubringen, wo er „sinnvoll und ausreichend sicher für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden kann“. Zu berücksichtigen sei dabei auch die Sicherheit der Fußgänger. Die Verwaltung müsse darauf achten, Kreuzungen auszuwählen, die „übersichtlich und sicher genug sind“, Fußgänger zu sehen und für die Radfahrer gleichzeitig eine Fahrt ohne Wartezeit möglich ist.
Dass die Regelung funktionieren kann, zeigt ein bundesweiter Modellversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen in neun Städten. Unter anderem eben auch in Leipzig. Deren Pressesprecherin Franziska Schneider berichtet auf Nachfrage der Redaktion, dass der Versuch von der Technischen Universität Dresden mit Vorher-Nachher-Beobachtungen begleitet worden ist. Aus der Auswertung solle dann seitens des Bundesverkehrsministeriums entschieden werden, ob der „Grüne Pfeil“ für Radfahrer dauerhaft eingeführt und Teil der Straßenverkehrsordnung werden soll. In Leipzig selbst sei an drei Kreuzungen versuchsweise das Rechtsabbiegen für Radfahrer auch bei einer roten Ampel erlaubt gewesen. Die Eingewöhnungsphase lief bis Ende April 2019, von Mai bis Juli 2019 folgten die sogenannten Nachher-Erhebungen, auch wenn der „Grüne Pfeil“ noch ein halbes Jahr hängen blieb. Seitdem läuft die Auswertung.
„Das Forschungsprojekt ist noch nicht abgeschlossen“, sagt Petra Peter-Antonin, Pressesprecherin der Bundesanstalt für Verkehrswesen. Es habe sich bereits gezeigt, dass „negative Auswirkungen des Grünpfeils nicht zu erwarten sind“. Aus diesem Grund sei der Grünpfeil seit April 2020 in der Straßenverkehrsordnung enthalten.
Für die Rosenheimer Grünen Anlass genug, sich auch in der Stadt für die neue Beschilderung auszusprechen. „Ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot nur für Fahrradfahrer ist ein Baustein einer Verkehrswende pro Rad“, schreiben die Fraktionsvorsitzenden Peter Rutz und Franz Opperer in ihrem Antrag. Voraussetzung sei, dass Radfahrer trotzdem erst anhalten und warten, bis die Kreuzung frei ist und sie niemanden gefährden. Dabei gehe es auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Radfahrer durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. In ihrem Antrag fordern die Grünen die Verwaltung auf, den Mitgliedern des Verkehrsausschusses mögliche Stellen für die Anbringung des „Grünen Pfeils“ für Radfahrer in der Stadt vorzuschlagen.
Doch nicht überall hat das Verkehrszeichen Fans. So hatte etwa der Fußgänger Fachverband „FUSS“ kritisiert, dass an Kreuzungen mit Grünpfeil eine erhöhte Unfallgefahr herrsche. Die Organisation berief sich dabei laut Pressesprecher Roland Stimpel auf eine Studie der TU Dresden und auf die Unfallforschung der Versicherer. „Durch Grünpfeile steigt die Unfallzahl an einer Kreuzung um insgesamt 25 Prozent“, sagt Stimpel. Er befürchtet, dass durch den „Grünen Pfeil“ die Fußgänger-Sicherheit und die Disziplin von Radfahrern an der Ampel abnehmen.
Erfolgreiche Beispiele
in Belgien und USA
Dass der „Grüne Pfeil“ aber durchaus funktionieren kann, zeigen Beispiele aus anderen Ländern. Die in den USA erstmals eingeführte Regel ist mittlerweile auch in den Niederlanden, Frankreich und Belgien Praxis. Die Verwaltungsvorschrift, in der letztendlich auch die Anwendungsempfehlungen enthalten sein werden, ist laut der Bundesanstalt für Verkehrswesen aktuell in Bearbeitung. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer zu rechnen. Dann könnte das Thema auch in Rosenheim zur Debatte stehen.