Straffällig geworden am laufenden Band

von Redaktion

Rosenheimer Schöffengericht verurteilt mehrfachen Dieb aus Rosenheim zu Freiheitsstrafe von drei Jahren

Rosenheim – Zu einer Haftstrafe von drei Jahren hat das Rosenheimer Schöffengericht einen 38-jährigen Küchenhelfer aus Rosenheim verurteilt. Zudem muss er einen Wertersatz in Höhe von 18 000 Euro leisten.

Im September 2020 hatte er zehnmal Kellerräume des Wohnblocks aufgebrochen, in dem der Angeklagte selbst lebte. Zumeist hatte er nur Schaden angerichtet, ohne nennenswertes Diebesgut zu finden. Oft musste er mit Schnaps, Bier und Dosenravioli vorliebnehmen.

In einem Fall allerdings fand er den Reserveschlüssel für eine Wohnung der Anlage. Diesen nutzte er, um dort Bargeld und Gegenstände im Wert von rund 800 Euro aus der Wohnung zu stehlen. Wahrlich erbost war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft über einen Vorfall, bei dem der 38-Jährige sich das Vertrauen seiner 82-jährigen Nachbarin erschlichen hatte. Dies nutzte er aus, um von ihr Schmuck im Wert von

10 000 Euro zu stehlen. Darüber hinaus nahm er ihre EC-Karte an sich nebst Geheimzahl. Mit der Karte hob er vom Konto des Opfers knapp 6400 Euro ab.

Der Saldo der Seniorin rutschte dadurch tief in die roten Zahlen. Vor Gericht berichtete sie, dass sie das Minus über 3000 Euro noch immer abzahle. Ohnehin ist der 38-jährige Küchenhelfer bereits mehrfach straffällig geworden. Seit 2002 wurde er achtmal wegen Betrugs und Diebstahls verurteilt.

Vor allem seine Ex-Frau sei schuld an seinem Verhalten, gab der Angeklagte bei Gericht an. Die Scheidung indes liegt bereits drei Jahre in der Vergangenheit. Auf die Frage, ob er möglicherweise Schulden abzuzahlen habe, antwortete der Angeklagte selbstbewusst mit Nein. Dabei stellte sich heraus, dass er zwei Kinder hat, für die er keinen Unterhalt bezahlt.

Die Schuld für sein Verhalten sah er vielmehr in der Pandemie, weswegen er in der Gastronomie derzeit keine Arbeit finden könne. Angestellt war er jedoch im Rosenheimer Romed-Klinikum. Dort war er rausgeflogen, weil man ihn beim Diebstahl erwischt hatte. Dass er sich nun umgehend um Arbeit auf dem Bau bemühen wolle, um seine Ausstände zu begleichen, vermochte die Kammer nur schwer zu glauben. Zumal bekannt wurde, dass gegen ihn ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls läuft. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass es sich bei den Taten des Angeklagten um gewerbsmäßige Diebstähle handle. Insbesondere den Missbrauch des Vertrauens der betagten Nachbarin fand sie extrem verwerflich. Niemand könne erwarten, dass der Angeklagte jemals irgendeine Wiedergutmachung leisten werde. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Dazu müsse der Angeklagte einen Wertersatz von 18500 Euro leisten.

Sein Pflichtverteidiger bezweifelte den festgestellten Wert des Diebesguts. Er betonte zudem das umfassende Geständnis seines Mandanten. Für ihn beantragte er zwei Jahre auf Bewährung, damit sein Mandant auch den Schaden wiedergutmachen könne.

Das Schöffengericht verurteilte den Dieb indes zu drei Jahren Gefängnis. „Sie haben wirklich am laufenden Band gestohlen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen und des groben Vertrauensmissbrauchs komme eine Bewährungsstrafe nicht infrage. Der Wertersatz von 18000 Euro sei obligatorisch. „Nun sind Sie sicher, dass Sie Schulden haben.“ Theo Auer

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