Rosenheim – Auch für die kommende Bundestagswahl im September will die Stadt Rosenheim an 27 Standorten Anschlagstafeln für Wahlwerbung aufstellen. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Damit folgte das Gremium einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses. Auch dort traf der Vorschlag der Verwaltung einhellig auf Zustimmung. Dabei verwiesen dessen Mitglieder auf eine Selbstverpflichtung unter den Stadtratsfraktionen, vornehmlich die städtischen Tafeln für ihre Werbung zu nutzen. Die Verwaltung, aber auch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, versprechen sich von diesem Angebot der Stadt, einen Wildwuchs bei der Plakatierung zu vermeiden. Jedoch, war zu hören, hätten vor allem kleinere Parteien davon keinen Gebrauch gemacht. Denn: Die Möglichkeit, auch an anderer Stelle im Sinne der Rosenheimer Plakatierungsverordnung für sich zu werben, bleibt auch mit diesem Beschluss unberührt. Nach dieser dürfen Parteien vier Wochen vor dem Wahltermin auch jenseits der von der Stadt vorgesehenen Anschlagsflächen plakatieren. Die Werbung muss jedoch auf Tafeln oder Dreiecksständern erfolgen. Verboten ist, diese an Brückengeländern, Bäumen, Laternenmasten oder Verkehrsschildern anzubringen. jek