Rosenheim – Ein 26-jähriger Medizintechniker, der bereits unter Bewährung stand, ist vor dem Schöffengericht Rosenheim nur knapp einer Gefängnisstrafe entgangen. Der Mann musste sich wegen Sachbeschädigung verantworten: Er hatte in Rosenheim etliche Graffiti gesprüht.
„Es sollte Ihnen klar sein, dass es sich hier wahrlich um eine ,Gnadenbewährung‘ handelt“, sagte die Vorsitzende Richterin Melanie Bartschat in ihrem Urteil. Sie verurteilte den 26-Jährigen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Angesichts seiner Vorstrafen habe nur das umfassende Geständnis den Mann vor der Gefängnisstrafe bewahrt.
Aufgrund von Drogendelikten steht der 26-Jährige bereits seit vier Jahren unter offener Bewährung. Trotzdem hatte er 2018 und 2019 im Internet Amphetamine, Ecstasy-Tabletten und Kokain bestellt. Anfang April dieses Jahres war er vom Landgericht Traunstein deshalb in zweiter Instanz zu 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
Vor dem Schöffengericht in Rosenheim stand er jetzt, weil er zwischen April 2019 und Juni 2020 insgesamt 34 Türen, Wände und Fassaden in Rosenheim mit Graffiti besprüht hatte. Der Sachschaden war enorm: Es kamen Reinigungskosten in Höhe von insgesamt rund 24000 Euro zusammen.
In einem Rechtsgespräch führte der Verteidiger des Mannes, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim, an, dass sein Mandant sich zwischenzeitig äußerst positiv verändert habe. Das habe auch das Landgericht Traunstein nur drei Wochen zuvor in seinem Urteil bestätigt, indem es die 16-monatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt hatte.
Baumgärtl wies darauf hin, dass die Täterschaft seines Mandanten nicht ohne Weiteres nachzuweisen sei und dessen Geständnis somit einen hohen Wert habe. Baumgärtl schlug deshalb vor, eine mögliche Haftstrafe bezüglich der Graffiti ebenfalls zur Bewährung auszusetzen. Dem stimmten Staatsanwalt und Gericht letztendlich im Rahmen einer Verständigung zu.
Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und acht Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Staatsanwalt – dessen Vorschlag das Gericht am Ende übernahm – beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese könne ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden.
Außerdem verhängte das Gericht Auflagen, die verhindern sollen, dass der Angeklagte erneut in die Drogenszene abgleitet. Theo Auer