Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim hat einen 43-jährigen Rumänen zu zwölf Monaten Bewährung verurteilt, weil er im November 2016 in das Gebäude der Regio-Bahn in Rosenheim eingebrochen war (wir berichteten). Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Mann sei dabei Mitglied einer Bande gewesen, sah das Gericht nicht als erwiesen an.
Gleich zu Beginn der Sitzung beantragte der Verteidiger des Rumänen, Joachim Müller aus Düsseldorf, ein Rechtsgespräch. Er wollte darlegen, dass die Vermutung der Staatsanwaltschaft, es habe sich beim Einbruch im November 2016 um eine Bandentat gehandelt, keineswegs bewiesen sei.
Im Hinblick auf die Untersuchungshaft, in der sich sein Mandant dabei befunden hatte, hielt er eine Strafe von zehn Monaten mit Aussetzung zur Bewährung für hinreichend. Die Staatsanwaltschaft war damit einverstanden, beantragte aber ein Strafmaß von 14 Monaten. Richter Matthias Knoblauch entschied sich für eine zwölfmonatige Strafhaft und setzte sie – entsprechend der Verständigung – zur Bewährung aus. Der rumänische Bauarbeiter wolle nun unverzüglich nach Hause zurückkehren und nach diesen Erfahrungen sein Heimatland nie mehr verlassen, hieß es im Gerichtssaal.
Vor dem Rosenheimer Amtsgericht hatte der Mann die Tat aus dem Jahr 2016 umfassend zugegeben. Der Grund, dass er dort überhaupt vor dem Richter stand, sind die französischen Strafverfolgungsbehörden. Vom Regionalgericht in der französischen Stadt Nancy war er 2019 wegen mehrerer Einbrüche und Diebstähle zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach zwei Jahren im Gefängnis wurde er nach Bayern ausgeliefert.
Im Urteil des Gerichts in Frankreich waren zusammen mit dem Namen des Angeklagten auch andere aufgetaucht, die ebenfalls im Zusammenhang mit Einbrüchen im Raum Rosenheim aufgetreten waren. Demnach hätte der Angeklagte möglicherweise nicht als Einzeltäter, sondern als Mitglied einer Bande verurteilt werden können. Da das Strafmaß hierfür bis zu vier Jahre beträgt und ein Einzelrichter dafür nicht zuständig gewesen wäre, verwies die Strafrichterin des Amtsgerichts das Verfahren an das Schöffengericht.Theo Auer