Rosenheim – Der Rosenheimer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan Nummer 186 „Pernauerstraße/Rechenauerstraße“ in der Fassung vom 23. März mit dem Ziel der Ausweisung einer Wohnbaufläche sowie der Sicherung einer öffentlichen Grünfläche als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Mai ist der Bebauungsplan nun auch rechtsverbindlich geworden. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr, und donnerstags, 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, dritter Stock, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann
auf der städtischen Homepage eingesehen werden.