Quartier mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen ausgewiesen

von Redaktion

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan Nummer 174 „Kufsteiner Straße/ Miesbacher Straße“ in der Fassung vom 23. März mit dem Ziel der Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung wesentlicher Anteile an Wohnbebauung als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt vom 11. Mai ist der Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags, 8 bis 12 Uhr, und donnerstags, 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt des Rosenheimer Rathauses, Königstraße 24, Dritter Stock, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan mit Begründung kann außerdem auf der Homepage der Stadt eingesehen werden.

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