Geld für kostspieliges Hobby übers Internet ergaunert

von Redaktion

Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilt 20-Jährigen aus Großkarolinenfeld wegen Betrugs auf der Handelsplattform Ebay

Rosenheim/Großkarolinenfeld– Zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten hat das Jugendschöffengericht einen 20-Jährigen aus Großkarolinenfeld verurteilt. Er hatte auf der Handelsplattform Ebay Waren verkauft, die er gar nicht besaß. Auf rund 3300 Euro bezifferte das Gericht den Schaden, den der Auszubildende angerichtet hatte. Kontakt mit der Justiz hatte er indes schon zuvor. Nachdem er 2018 seinen Vater bestohlen hatte und 2019 bei Ebay einen Laptop verkaufte, den es gar nicht gab, erließ die Staatsanwaltschaft im April 2020 einen Strafbefehl über 40 Tagessätze gegen ihn.

Bankkonto
in Spanien eröffnet

Ein paar Wochen später begann er erneut, im Internet zu betrügen – bis zum Januar 2021, obgleich ihn bereits die Polizei in dieser Sache vernommen hatte. Um seine Transaktionen zu verschleiern, eröffnete er sogar ein Bankkonto in Spanien.

Während der Verhandlung berichtete der Angeklagte, er habe das Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt. Das glaubte ihm der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts, Hans-Peter Kuchenbaur, jedoch nicht. Daraufhin gestand der Angeklagte, dass er ein kostspieliges Hobby habe: Er fahre einen BMW Oldtimer, der aufwendige Reparaturen und teure Ersatzteile benötige. Dafür habe er aber in der Regel nicht genügend Geld.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe regte an, den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Auch wenn dieser überdurchschnittlich intelligent sei – seine Lebensumstände und Verhaltensweisen wiesen auf Reifeverzögerungen hin. Der Vorsitzende Richter bezweifelte jedoch, dass der Angeklagte noch unter das Jugendstrafrecht falle, wollte dies aber zunächst mit den Schöffen beraten.

Der Staatsanwalt nannte das Geständnis des 20-Jährigen die einzige, wenn auch wesentliche, Möglichkeit zur Entlastung. Er wollte dem Angeklagten aber keinesfalls noch eine Jugendstrafe zugestehen. Dessen Taten seien hochkriminell geplant gewesen. Geldprobleme hätten alle Altersgruppen, das könne kein Beleg dafür sein, dass dieser mit seiner sozialen Reife noch hinterherhinke. Darüber hinaus sei er 2020 mit dem Strafbefehl bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden.

Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von 15 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Hier sei das Geständnis ausschlaggebend, weil bei einer Strafe von über zwölf Monaten nur besondere Umstände eine Bewährungsstrafe ermöglichen.

Die Verteidigerin des Mannes, Kerstin Zinke aus Traunreut, warb dennoch für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Wie der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, argumentierte sie vor allem mit den Brüchen im schulischen und familiären Umfeld ihres Mandanten, die seine Entwicklung beeinträchtigt hätten.

Bei den Opfern
nicht entschuldigt

Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen schließlich zu 14 Monaten Haft nach Erwachsenenstrafrecht, setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus. „Die Methodik, mit der Sie Ihre Betrügereien begangen haben, sprechen eindeutig gegen den Status eines Jugendlichen“, sagte der Vorsitzende Richter Kuchenbaur. Das Motiv Geldmangel sei wahrhaftig nicht jugendtypisch. Der junge Mann bekam vom Gericht einen Bewährungshelfer zugewiesen, der ihm dabei helfen soll, seine finanziellen Probleme zu bewältigen.

Zudem: Bislang hat der 20-Jährige keinerlei Anstrengungen unternommen, seinen Schaden wieder gutzumachen oder sich bei seinen Opfern zu entschuldigen. Theo Auer

Artikel 1 von 11