Wer „singt“, wird belohnt

von Redaktion

28-Jähriger muss sich wegen Drogengeschäften in Rosenheim vor Gericht verantworten

Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte jetzt einen 28-jährigen Tachertinger (Landkreis Traunstein), weil er Betäubungsmittel gekauft und damit in nicht geringer Menge gehandelt hat, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Als Wertersatz werden 4250 Euro eingezogen.

„Wer auspackt und singt, muss belohnt werden“, hob der Vertreter der Staatsanwaltschaft hervor und beantragte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Darin enthalten war ein offener Strafbefehl des Traunsteiner Amtsgerichts über 70 Tagessätze zu je 30 Euro, den der Angeklagte im August dafür kassiert hatte, dass er in seiner Wohnung Cannabis geerntet und einen Schlagring aufbewahrt hatte.

Der Anklagevertreter honorierte die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten, der sich letztlich selbst ans Messer geliefert hatte. „Auf den Deal mit 500 Gramm Marihuana wären wir sonst nicht gekommen“, hatte der Sachbearbeiter der Kripo Traunstein in seiner Zeugenaussage festgestellt. Dabei war der Tachertinger nur durch Zufall ins Visier der Ermittler geraten. Einer seiner Kunden, der bei einem Verkehrsunfall mit drei Gramm Cannabis erwischt worden war, hatte ihn als Quelle angegeben. Beim Besuch der Polizei hatte der Angeklagte dann gleich ausgepackt und Geschäfte offenbart, die letztlich einen Verbrechenstatbestand erfüllten und ein Ermittlungsverfahren gegen sechs Personen mit sich brachten.

Er selbst musste sich nun wegen Handels mit Marihuana verantworten. Laut seinen eigenen Aussagen kaufte der 28-Jährige in drei Fällen den Stoff in Rosenheim und Edling für sechs bis zehn Euro pro Gramm, um ihn anschließend für zehn bis zwölf Euro an einen festen Kundenkreis weiterzugeben.

Besonders der erste Anklagepunkt wog schwer. Darin wurde der Angeklagte beschuldigt, Anfang des vergangenen Jahres von einem anderweitig Verfolgten in Edling 500 Gramm Marihuana zu einem Preis von 3000 Euro erworben zu haben. Darüber hinaus soll es zu zwei weiteren Käufen – einmal 60 Gramm zum Preis von 500 Euro in Rosenheim und einmal 100 Gramm zu 1000 Euro in Edling – gekommen sein. Die letzten beiden Punkte und der Besitz von 3,3 Gramm Marihuana und eines Joints, die bei einer Wohnungsdurchsuchung entdeckt worden waren, wurden auf Antrag des Staatsanwalts im Hinblick auf die ohnehin zu erwartende Strafe eingestellt.

„Ich wollte mich nicht bereichern“, beteuerte der Tachertinger vor Gericht. Auf Wunsch von einigen Freunden habe er Marihuana besorgt, weil er die Kontakte gehabt habe. Quasi wie bei einer Einkaufsgemeinschaft habe er dazu vorher Geld eingesammelt. Dann habe er für den Betrag Marihuana gekauft und es an seine Auftraggeber weitergegeben.

Als eine Art Provision habe er etwa zehn Prozent der jeweiligen Einkaufsmenge für den Eigenkonsum abgezweigt. „Ich habe nicht in Euro gerechnet“, sagte der Angeklagte. Er beteuerte, aus seinen Fehlern gelernt zu haben und bereits seit Monaten auf Drogen in jeglicher Form zu verzichten. Auch seinen Freundeskreis habe er gewechselt.

Verteidiger, Rechtsanwalt Vogel, hob in seinem Plädoyer besonders die „entwaffnende Ehrlichkeit“ des Mandanten hervor. Mit seinen Angaben habe er nicht nur seine Freunde sondern auch sich selbst belastet. Unter Einbeziehung des Strafbefehls beantragte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er Aufklärungshilfe geleistet habe und verhängte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und ein Konsumverbot. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der Angeklagte auf einem guten Weg in ein straffreies Leben sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Christa Auer

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