Rosenheim – Ein 43-jähriger Rumäne hatte für seine angebliche Firma unrechtmäßig 9000 Euro an Corona-Hilfen erhalten und dafür einen Strafbefehl kassiert. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein, was nun zu einem Gerichtstermin in Rosenheim führte.
Ausführlich versuchte der 43-jährige Rumäne jetzt vor dem Rosenheimer Amtsgericht zu erklären, dass er versucht habe, im April 2020 sein Gewerbe – eine Werbeagentur für Arztpraxen – mit den Corona-Hilfen aufrecht zu erhalten. Leider sei ihm das im Zuge der Corona-Pandemie nicht gelungen. Gegen einen Strafbefehl wegen Subventionsbetruges ließ er durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baron von Koskull, Einspruch einlegen.
Als ihm der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch am Strafgericht Rosenheim nun vorhielt, dass auf dem Konto, auf das die Corona-Hilfen in Höhe von 9000 Euro überweisen worden waren, keinerlei Geschäftstätigkeit erkennbar sei, versuchte sich der Mann mit weiteren Bankkonten herauszureden. Diese seien allerdings von Banken geschlossen worden.
Vor Gericht konnte zwar glaubhaft gemacht werden, dass diese anderen Konten wirklich existiert hatten, diese aber bereits vor längerer Zeit aufgelöst worden waren, da dort kaum Geldbewegungen stattgefunden hatten.
Der 43-Jährige beklagte sich vor Gericht massiv über die Probleme, die ihm der Staat durch infektionsbedingte Einschränkungen beschert habe. Unterlagen, die seine Gewerbstätigkeit belegen, seien seiner Meinung nach durchaus vorhanden. Allerdings stellte sich nach und nach heraus, dass er die Corona-Hilfen für einen privaten Autokauf und für persönliche Verbindlichkeiten verwendet hatte. Dies seien seiner Einschätzung nach Folgen der Pandemie gewesen, was die Ausgaben legitimiere.
Sein Verteidiger legte dem Mann schließlich nahe, sich geständig zu zeigen und den Einspruch lediglich auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Diesem Drängen kam der Rosenheimer letztlich auch nach. Der Staatsanwalt reduzierte daraufhin und aufgrund der schwierigen finanziellen Situation des Mannes seinen Strafantrag von 7500 Geldstrafe auf 2250 Euro, während Baron von Koskull 900 Euro als Geldstrafe beantragte.
Das Gericht setzte letztlich eine Strafe von 1000 Euro für den 43-Jährigen fest. Zudem muss er die 9000 Euro, die er als Corona-Hilfen erhalten hatte, an den Staat zurückzahlen.Theo Auer