Drogendealer muss Haftstrafe antreten

von Redaktion

Schöffengericht Rosenheim verurteilt geduldeten Flüchtling (33) zu 22 Monaten Gefängnis

Rosenheim/Kolbermoor – Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch hat einen Nigerianer wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zudem wurde dem 33-jährigen geduldeten Flüchtling der strafbare Besitz von gefälschten Ausweispapieren zur Last gelegt.

Ein Asylbewerber aus Nigeria hatte bei der Polizei in Bad Aibling Anzeige gegen den 33-Jährigen erstattet mit dem Vorwurf, dass sein Landsmann in Kolbermoor einen schwunghaften Handel mit Haschisch betreibe. Bei der Durchsuchung dessen Dachwohnung fand die Polizei mehr als 200 Gramm Cannabis sowie drei gefälschte Ausweise für afrikanische Bürger aus Luxemburg und Österreich.

Der Angeklagte gab den Besitz der Drogen vor dem Schöffengericht zwar zu, behauptete aber, diese ausschließlich zum Eigenverbrauch besessen zu haben. Keinesfalls würde er damit Handel treiben. Die gefälschten Ausweise habe er in einem Abfalleimer im Rosenheimer Bahnhof gefunden und aufbewahrt, was sicher unbedacht gewesen sei.

Als Straßenkind habe er in Inugu in Nigeria gelebt, bis er 2012 durch die Sahara nach Marokko gekommen sei, von wo aus er Spanien erreicht habe, erklärte der 33-Jährige vor Gericht. 2014 sei er dann nach Deutschland gekommen und nach Rosenheim verwiesen worden, wo er zunächst in Schechen, später in Bad Aibling gelebt habe.

Sein Ziel war wohl Profifußballer zu werden. Über hiesige Vereine kam er jedoch nie hinaus. Anstatt in der zugewiesenen Asylbewerber-Unterkunft in Bad Aibling zu bleiben, mietete er eine Wohnung in Kolbermoor an. Als abgewiesener Asylbewerber und geduldeter Flüchtling hatte ihm die Ausländerbehörde eine weitere Arbeitserlaubnis verweigert. Der Anzeigenerstatter beklagte in seiner Aussage, „dass solch kriminelle Landsleute den Ruf seiner ganzen Nation in Verruf bringen“.

Der 33-Jährige bestritt, jemals gedealt zu haben. Höchstens in freundschaftlicher Runde habe er möglicherweise den ein oder anderen Joint kostenlos weiter gegeben.

Das wollte ihm die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nicht glauben. In ihrem Schlussvortrag argumentierte sie, dass der Angeklagte ohne den Handel mit Cannabis sich weder die aufgefundenen Drogen hätte kaufen können, noch die Wohnungsmiete bezahlen. Hätte er zudem die falschen Ausweise am Bahnhof gefunden, hätte auch ihm wegen der gleichen Passfotos sofort auffallen müssen, dass es sich um Fälschungen handelt. Sie beantragte, eine Gefängnisstrafe von 33 Monaten zu verhängen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, bestritt, dass ein Drogenhandel nachgewiesen sei. Die verschwommenen Angaben des Hauptbelastungszeugen seinen als Beweise absolut ungeeignet. Dazu komme, dass sein Mandant bislang völlig unbescholten sei. Angesichts der fast sechsmonatigen Untersuchungshaft sei eine Haftstrafe von acht Monaten völlig hinreichend, die selbstverständlich zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, so Botor.

Das Schöffengericht sah das anders. In großen Zügen folgte es den Argumenten der Staatsanwältin, wenn es auch das Geständnis und die fehlenden Vorahndungen zugunsten des Angeklagten wertete. 22 Monate Haft lautete das Urteil. Theo Auer

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