Mit falschem Blaulicht durch Rosenheim

von Redaktion

19-jähriger Griesstätter lässt sich zu Streich hinreißen – Anklage wegen Amtsanmaßung

Rosenheim/Griesstätt – „Cool und lustig“ fanden ein Angeklagter (19) und seine Spezeln die Idee, mit Blaulicht durch Rosenheim zu brausen. Spätestens vor dem Jugendschöffengericht war aber Schluss mit lustig. Dort musste sich der Griesstätter für den vermeintlichen Spaß verantworten und feststellen, dass er nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte. Wegen seiner Blaulicht-Fahrt wurde der Angeklagte der Amtsanmaßung beschuldigt.

Echte Polizei
stellt Gerät sicher

Der Frontblitzer, den er am Rückspielgel seines Wagens angebracht hatte, wird beispielsweise bei zivilen Fahrzeugen der Grenzpolizei oder des Landeskriminalamts verwendet und auch das äußere Erscheinungsbild seines Autos hatte den Anschein eines „offiziellen Polizeiwagens“ erweckt.

Dementsprechend machten einige Autofahrer den Weg frei, als der Griesstätter am 23. Februar gegen 21.30 Uhr mit Blaulicht auf der Kufsteiner Straße in Rosenheim fuhr. Verwundert reagierten einige der Verkehrsteilnehmer dann, als sie den Wagen wenig später an einer Tankstelle sahen und feststellten, dass sich mehrere Jugendliche lässig am Fahrzeug unterhielten. Nachdem sie ihre Beobachtungen gemeldet hatten, kam dann die „echte“ Polizei und stellte das verbaute Blaulicht sicher.

„Es war nur ein Spaß“, sagte der Angeklagte und räumte die Tat reumütig ein. Auf dem Weg zu seinen Freunden sei er von einem Fahrzeug mit Blaulichtblitzer verfolgt worden. Als er davon erzählt habe, hätte ein Spezl, der über die entsprechende Gerätschaft verfügte, die Idee gehabt, mit Blaulicht zu fahren, „weil das cool ausschaut“. Ohne weiter nachzudenken, habe er sich dazu überreden lassen, den Blitzer zu befestigen „und mit Blaulicht in die Tanke einzufahren“. Heute wisse er natürlich, dass das ein Fehler gewesen sei, beteuerte der Angeklagte.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe kam zu dem Ergebnis, dass es sich um eine deutliche Jugendverfehlung und eine gruppendynamische Tat handle, bei der es auch um Anerkennung gegangen sei. Beim Angeklagten sei eine Reifeverzögerung nicht ausgeschlossen, deshalb sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Es lägen keine schädlichen Neigungen vor und es seien keine weiteren Straftaten zu erwarten. Allerdings brauche es eine klare Ahndung. Aus erzieherischer Sicht seien ein Fahrverbot und eine Geldbuße sinnvoll, auch ein Freizeitarrest sei denkbar.

Die Anklagevertretung folgte den Ausführungen und beantragte einen Freizeitarrest, eine Geldbuße von 2500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Verteidiger plädierte für eine niedrigere Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot. Sein Mandant sei kein klassischer Bewährungsversager. Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat begehe und er habe das Blaulicht nicht eingesetzt, um sich Sonderrechte zu verschaffen.

Vielmehr habe es sich, ohne die Tat zu bagatellisieren, „um einen absoluten Lausbubenstreich gehandelt, bei dem sich sein Mandant von seinem Kumpel bequatschen ließ, weil er kein Weichei sein wollte“, betonte der Verteidiger.

Das Jugendschöffengericht verzichtete in seinem Urteil auf einen Freizeitarrest und blieb bei der Geldstrafe mit einem Betrag von 2000 Euro unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei geständig gewesen und habe sich entschuldigt. Er habe sich von gruppendynamischen Strömungen mitreißen lassen, das Blaulicht nur kurz verwendet, ohne sich dabei Vorteile im Straßenverkehr zu verschaffen.

Gericht: „Keine
Bagatelle“

Aber er sei strafrechtlich bereits erheblich in Erscheinung getreten, die Tat sei in sehr engem Zusammenhang nur drei Tage nach dem Ablauf seiner Bewährungszeit erfolgt und es sei keine Bagatelle. „Blaulicht ist nur für den Notfall gedacht“, hieß es letztlich dann auch in der Urteilsbegründung des Gerichts. Christa Auer

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