Mit Kleidung rein – ohne raus

Wegen Diebstahls von Kleidung aus einem Kaufhaus musste sich ein 41-Jähriger vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Foto dpa

Wegen Diebstahls von Kleidung aus einem Kaufhaus musste sich ein 41-Jähriger vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Foto dpa

Rosenheimer Schöffengericht verurteilt 41-Jährigen wegen Diebstahls zu Geldstrafe

Von Theo Auer

Rosenheim – Wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung hat das Rosenheimer Schöffengericht einen 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die Anklage hatte dem Mann zur Last gelegt, im November vergangenen Jahres einen Anzug und ein Sweatshirt gestohlen zu haben.

Mit beiden Kleidu

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Freitag, 17. Juli 2026

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