Am Gefängnis vorbeigeschrammt

von Redaktion

Drogendealer (38) aus Rosenheim legt Geständnis ab – Bewährungsstrafe

Rosenheim – Ein drogenabhängiger Rosenheimer (38), der seine Sucht mit dem Verkauf von Drogen finanziert hatte, musste sich jetzt in Rosenheim vor dem Schöffengericht verantworten. Der Mann war aufgeflogen, nachdem der Drogenproduzent sowie ein weiterer Dealer den 38-Jährigen bei der Polizei anschwärzten. Sein Geständnis bewahrte ihn letztlich vor einem Aufenthalt im Gefängnis.

Amphetamine im
Labor hergestellt

Der 38-jährige Bauarbeiter hatte 2019 versucht, sein „tristes Dasein“ mithilfe von Amphetaminen aufzubessern. Diese hatte ein inzwischen verurteilter Rosenheimer in seinem Labor zusammengekocht. Die Kosten der Rauschmittel wollte der arbeitslose Mann durch den Verkauf der Drogen an Dritte wieder hereinholen.

Das zumindest berichteten der Amphetamin-Produzent und ein weiterer Drogenhändler namens „Bucky“ der Polizei, als man diese festgenommen hatte. Aufgrund dieser Aussage gelangte der Angeklagte letztlich vor das Rosenheimer Schöffengericht.

Zunächst wollte der 38-Jährige die Taten bestreiten und jegliche Aussage verweigern. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, erbat dann aber ein Rechtsgespräch, um die Möglichkeiten einer Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht auszuloten. Als Ergebnis gelang es ihm, seinen Mandanten zu einem Geständnis zu bewegen.

Bei ihm waren zwar keine Betäubungsmittel gefunden worden, auf den Smartphones der bereits Verurteilten fanden sich jedoch Kontaktdaten von ihm, die auf Drogenkäufe hinwiesen.

So entschloss sich der Angeklagte schließlich dazu, reinen Tisch zu machen und legte ein umfassendes Geständnis ab. Wie gut das Anraten seines Anwaltes war, zeigte sich in dem Verständigungsvorschlag des Schöffengerichts, das ihm zusagte, wegen dieses Geständnisses eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Gemeinnützige
Arbeit

Entsprechend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die auf der geschlossenen Verständigung beruhten, verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat den Angeklagten zu 18 Monaten Gefängnis, die es zur Bewährung aussetzte. 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Aufsicht eines Bewährungshelfers sollen ihn daran erinnern, wie knapp er einem Aufenthalt in einem Gefängnis entkommen war.

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