Rosenheim –Wer in Rosenheim eine Wohnung sucht, muss tief in die Tasche greifen. Damit die Mieten nicht immer rasanter ansteigen, soll jetzt eine Mietspiegel-Reform kommen. Ziel ist es, überzogene Mieterhöhungen zu verhindern und eine Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu schaffen. So jedenfalls argumentierte SPD-Abgeordneter Johannes Fechner. Seine Partei hatte im Bundeskabinett durchgesetzt, dass alle Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern künftig einen Mietspiegel erstellen müssen.
März befürchtet Konfliktpotenzial
Es ist eine Entscheidung, die in der Rosenheimer Verwaltung vor allem für eins sorgt: Unmut. „Rosenheim ist bisher ohne Mietspiegel gut gefahren. Eine solche Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen Mietern und Vermietern erhöht nur das Konfliktpotenzial zwischen den Vertragsparteien“, sagt Oberbürgermeister Andreas März (CSU) auf Nachfrage. Er finde es „betrüblich, dass der Bund in die Autonomie der Städte und Gemeinden eingreift“. So seien Mietspiegel in vielen Städten Anlass für lang andauernde Rechtsstreitigkeiten gewesen.
Das bestätigt auch Professor Dr. Stephan Kippes vom Institut der Gesellschaft für Immobilienmarktforschung und Berufsbildung. „In München wurde der Mietspiegel vor Gericht zweimal außer Kraft gesetzt. So etwas braucht niemand“, sagt er. Wenn man einen Mietspiegel einführt, müsse dieser „sauber gemacht werden“ und gerichtsfest sein. Für ihn sei der Mietspiegel eine „gute Diskussionsgrundlage und eine Richtschnur, an der sich Mieter und Vermieter orientieren können“. Unnötige Diskussionen zwischen den beiden Parteien könnten somit entfallen.
Und auch sonst könnte die Mietspiegel-Reform einige Vorteile mit sich bringen. Davon ist Immobilienfachverwalter Martin Metzger überzeugt. Seit sechs Jahren ist der Rosenheimer Mitglied im Bundesvorstand des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter mit Sitz in Berlin. Die Absicht hinter der Mietspiegel-Reform soll laut Metzger sein, dass Kommunen, die bereits einen Mietspiegel erstellen, entlastet werden. Zudem sollen durch die Reform die Auskunftsrechte erweitert und die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Verknüpfungsstellen verbessert werden. Städte wie Rosenheim sollen mit der Erstellung eines Mietspiegels dafür sorgen, dass es eine „Basis und Grundlage für zukünftige Mietpreisänderungen gibt“. Metzger kritisiert jedoch, dass der Mietspiegel erst nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden soll. Dadurch ergebe sich eine Verzerrung der tatsächlichen Marktsituation im derzeit sich schnell verändernden Wohnungsmarkt.
Passau und Bamberg zeigen, wie es geht
Dass Mietspiegel durchaus funktionieren können, zeigen Städte wie Bamberg und Passau. In Passau hatte der Stadtrat bereits 2011 beschlossen, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Dieser trifft Aussagen darüber, wie sich eine ortsübliche Vergleichsmiete auf der Basis von Informationen zu Lage, Größe, Bau- und Sanierungsjahr, Küche, Bad sowie Balkon feststellen lässt. Laut Passaus Pressesprecherin Karin Schmeller seien sämtliche Arbeitsschritte im „Arbeitskreis Mietspiegel“ koordiniert, in dem neben der Stadt, den Mieterverein und dem Haus- und Grundbesitzerverein auch Vertreter der Wohnungswirtschaft beteiligt waren. „Der Aufwand zur Mietspiegelerstellung ist nicht zu unterschätzen. Die Verwaltung hat knapp ein Jahr an diesem Thema gearbeitet“, sagt Schmeller. Für die Stadt Passau ein „rentierlicher Aufwand“. So habe die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt, dass der Mietspiegel in Passau zu einer „ganz erheblichen Befriedung beigetragen hat“. Gerichtliche Auseinandersetzungen hätten mit dem Hinweis auf den Mietspiegel und dem Maßstab der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Aussage der Mieter- und Vermieter-Organisatoren nahezu vollständig vermieden werden können. Ähnliches berichtet Steffen Schützwohl, Pressesprecher der Stadt Bamberg. Seit 2014 sorgt hier ein qualifizierter Mietspiegel für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. „Er schafft Rechtssicherheit und dient in Bamberg seit Anfang 2016 auch als Grundlage für die Prüfung der Mietpreisbremse“, sagt Schützwohl.
Lobend äußert sich auch Beatrix Zurek, Vorsitzende des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB). So hätten Mieter mit einem Mietspiegel ein Instrument, mit dem sie ohne großen Aufwand sehen könnten, ob ihre Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht oder nicht. Mietern werde damit die Möglichkeit gegeben, auf ihre Rechte zu bestehen.