Bebauungsplan

Planauslegung „Schmiedgasse“

von Redaktion

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19. Mai die siebte Teiländerung des Bebauungsplanes Schmiedgasse beschlossen. Sie beinhaltet, eine Einfriedungshöhe von 2,50 Meter als Sicht- und Lärmschutzwand zur benachbarten Gaststätte im Westen zuzulassen. Der Planentwurf, die Begründung, Gutachten und Stellungnahmen sind auf der städtischen Homepage unter www.rosenheim.de einsehbar und im Amtsblatt Nummer 34 veröffentlicht. Die Unterlagen liegen zudem von Mittwoch, 16. Juni, bis Freitag, 23. Juli, im Foyer des Rathauses öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7 bis 17 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr. Für Termine ist eine Anmeldung unter 3651641 erforderlich.

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