Rosenheim – Weil sie bei den Angaben zur Sozialversicherung betrogen haben soll, muss sich derzeit eine Prostituierte (34) aus Rosenheim vor Gericht verantworten.
Seit 2018 bietet die 34-jährige Angeklagte in Rosenheim sexuelle Dienstleistungen an. Während des Verfahrens gegen ihren damaligen Lebensgefährten wegen Zwangsprostitution, inzwischen Ehemann, stießen die Ermittler bei diversen Hausdurchsuchungen auf Unterlagen der Angeklagten, die ihre Angaben zur Sozialversicherung zweifelhaft erscheinen ließen. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die 30-Jährige.
Weil eine enorme Lücke klaffte zwischen den angeblichen Einnahmen einerseits und den belegten Ausgaben der Frau andererseits stellte die Strafrichterin Melanie Bartschat deren Äußerungen in Frage. Der Lebensstil mit teueren Sportwagen, Luxuslimousinen und Motorrädern ließe sich so gar nicht mit dem angegebenen Durchschnittseinkommen von etwa 700 Euro monatlich vereinbaren.
Angeklagte verweist
auf ihren Partner
Als sie sich auf diverse hohe Einkommen des Partners berief, hielt ihr die Richterin entgegen, dass dieser im selben Zeitraum als Einkommen lediglich Arbeitslosengeld I in Höhe von monatlich rund 800 Euro angegeben hatte.
Schließlich berief sie sich auf mehrere Darlehen von verschiedenen „Stammkunden“, die bei diesen in diversen Dienstleistungen „abgearbeitet“ würden. Hierbei machte die Richterin darauf aufmerksam, dass es sich dabei wohl um Zuwendungen handle, die weil „abgearbeitet“, wohl ebenfalls der Versteuerung unterlägen.
Der Staatsanwalt verlangte, damit derartige Aussagen verifiziert werden könnten, die Darlehensgeber zu benennen. Dies wies die Angeklagte als lebensfremd weit von sich, „schließlich sind die alle verheiratet“. Sie erklärte aber bei einem weiteren Termin schriftliche Belege für diese Darlehen beibringen zu wollen. Desgleichen wollte sie ihre Kontaktperson bei der Krankenkasse als Zeugin benannt wissen, weil diese bestätigen könne, dass sie immer nach den vorgegebenen Regeln gehandelt habe. Schließlich wolle sie auch noch die fehlende Steuererklärung für das Jahr 2018 beibringen. Das Verfahren wird fortgesetzt. Theo Auer